Die Regelung ist historisch und veraltet.
Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen in der Schweiz nur Blut spenden, wenn sie 12 Monate sexuell abstinent leben. Vielen schwulen und bisexuellen Männern wird so die Blutspende faktisch verwehrt. Diese Regelung ist auf die AIDS-Krise zurückzuführen – der Ausschluss von schwulen und bisexuellen Männern wird begründet durch das angeblich erhöhte Risiko einer HIV-Ansteckung.
Risikoverhalten als Kriterium – nicht die Sexualität!
Medizinisch ergibt diese diskriminierende Regelung keinen Sinn mehr. Risikoverhalten – nicht die sexuelle Orientierung – sollte zur Beurteilung herangezogen werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hält in seinem Urteil vom 29. April 2015 fest, dass der generelle Ausschluss von MSM unzulässig ist, sofern wirksame Techniken zum Nachweis von HIV erlauben, ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Blutspende-Empfänger*innen sicherzustellen. Dies ist in der Schweiz der Fall.
Eine Änderung wäre möglich
Das Blutspendeverbot für MSM ist weder im Heilmittelgesetz noch in einer Verordnung explizit festgeschrieben. Die Kriterien könnten also geändert werden – so wie in vielen anderen europäischen Ländern auch.