Leben

Schwule und bisexuelle Geflüchtete in der Schweiz

Wir erwarten, dass homo- und bisexuelle Asylsuchende, denen in ihrem Heimatland die Verfolgung oder Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung droht, in der Schweiz aufgenommen werden. Ihre Verfolgungserfahrungen sollen in der Schweiz ernst genommen werden, weshalb die Betroffenen in der Schweiz nicht weiteren Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausgesetzt werden dürfen.

(English information below)

Weltweite Menschenrechtsverletzungen an schwulen und bisexuellen Männern

In zahlreichen Ländern werden schwule und bisexuelle Männer – sowie LGBTIQ-Menschen im Allgemeinen – diskriminiert und verfolgt. Sie können zu Opfern von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt werden, ausgeübt durch das eigene Umfeld, bestimmte Bevölkerungsgruppen oder auch durch staatliche Organe. Bei den Sanktionen gegen LGBTIQ-Personen handelt es sich um Verletzungen der Menschenrechte. Folter, Haft, Ausschluss von Bildung oder Arbeit und vom Gesundheitssystem, Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Stigmatisierung oder schlicht der Verlust von Familie und Freund*innen – diese Konsequenzen können für einen Menschen so schwer wiegen, dass sie zum Entschluss führen, das Heimatland zu verlassen. Dieser Entschluss wird nicht leichtsinnig gefällt. Denn Migration bedeutet nicht nur Hoffnung auf ein anderes Leben, sondern auch Identitätsverlust und Schmerz.

Wann können homo- und bisexuelle Personen in der Schweiz Asyl erhalten?

Nur grundlegende Menschenrechtsverletzungen sind als Asylgrund anerkannt. Schwule, lesbische und bisexuelle Personen können in der Schweiz Asyl erhalten, wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Die Verfolgungshandlungen müssen so gravierend sind, dass grundlegende Menschenrechte von sexuellen Minderheiten schwerwiegend verletzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei Freiheitsstrafen.

Drohungen und nicht durgesetzte Anti-LGBTIQ-Gesetze gelten nicht als Asylgrund.

Sind gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisiert aber werden nicht geahndet, so wird dies nicht als Asylgrund anerkannt. Auch Beschimpfungen, Schmähungen und Drohungen sowie die Vermittlung eines Gefühls des Unerwünschtseins reichen als Asylgrund nicht aus.

Informationsquellen für LGBTIQ-Asylsuchende

> Queeramnesty: Information for refugees outside of Switzerland

Pink Cross verfügt nicht über das erforderliche Fachwissen, um einzelne Asylfälle zu unterstützen. Leider können wir keine persönliche Beratung oder finanzielle Unterstützung anbieten.

Folgende Stellen können bei Fragen weiterhelfen:

 

LGBTIQ+-Räume für Geflüchtete in der Schweiz:

 

English Information for LGBTIQ asylum seekers

> Queeramnesty: Information for refugees outside of Switzerland

Pink Cross does not have the knowledge to support individual asylum cases. Unfortunately we cannot offer personal consultation or financial support.

The following organizations can help with specific questions:

LGBTIQ+ spaces for refugees in Switzerland: