Politik

Regenbogenfamilien

Regenbogenfamilien sind eine Realität! 

Männerpaaren mit Kinderwunsch wurde der Zugang zum Adoptionsverfahren lange verwehrt. Durch die Abstimmung zur Ehe für Alle wird die Adoption nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht. Doch damit sind noch lange nicht alle Familien- und Beziehungsformen rechtlich abgesichert.

Aktuell zum Thema

Manche schwulen und bisexuellen Männer haben einen Kinderwunsch und erfüllen sich diesen auf verschiedenen Wegen. In der Schweiz ist diese Erfüllung jedoch meist mit hohen Hürden und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Wir von Pink Cross setzen uns dafür ein, dass vielfältige Familienformen und Realitäten rechtlich anerkannt und Regenbogenfamilien gleichgestellt werden, damit alle Kinder optimal abgesichert sind. Deshalb hat die Mitgliederversammlung ein Positionspapier verabschiedet, das sieben konkrete Forderungen an Politik und Öffentlichkeit stellt, wie die Lebensrealitäten von queeren Familien rechtlich anzuerkennen sind:
 

1. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewährleisten

Alle urteilsfähigen Kinder sollen jederzeit das Recht haben, Informationen zu ihrer genetischen und biologischen Abstammung zu erhalten. Dafür soll ein zentral geführtes Register geschaffen werden und die rechtlichen Eltern sind verpflichtet, alle Daten zur Abstammung (z.B. Samen-, Eizellenspender*in, Leihmutter etc.) zu erfassen und das Kind altersgerecht über seine Zeugung zu informieren.
 

2. Vereinfachung der Stiefkindadoption

Die einjährige Wartefrist («Pflegezeit») bis zum Beginn des Verfahrens zur Stiefkindadoption soll bei gemeinsamen, neugeborenen Wunschkindern gestrichen werden. So wird ermöglicht, dass der zweite Elternteil möglichst rasch die rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen kann.
 

3. Private Samenspende regeln

Bei privaten Samenspenden soll der Samenspender vor Geburt des Kindes eine Verzichtserklärung abgeben und die intentionalen Eltern eine Elternschaftsvereinbarung abschliessen können. So soll das Kind ab Geburt zwei rechtliche Elternteile haben. Eine Unterscheidung zwischen medizinisch assistierter oder privater Verwendung der Samenzellen ist nicht notwendig.
 

4. Anerkennung von Kindsverhältnissen durch Leihmutterschaft

Ausländische Entscheidungen zu Kindsverhältnissen, die aufgrund einer Leihmutterschaft entstanden sind, sollen in der Schweiz unkompliziert anerkannt werden, sofern die Menschenwürde von Kind, Leihmutter und Eizellenspenderin gewährleistet ist. So sollen Kinder, die mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland geboren werden, auch in der Schweiz ab Geburt die intentionalen Eltern als rechtliche Eltern haben.
 

5. Legalisierung der Leihmutterschaft in der Schweiz

Die Leihmutterschaft nach ethischen Richtlinien, welche Leihmütter vor Ausbeutung und Verletzungen ihrer Menschenwürde schützen, soll in der Schweiz legalisiert werden. Dafür muss auch die Eizellenspende in der Schweiz ermöglicht werden. Die intentionalen Eltern sollen ab Geburt als rechtliche Eltern anerkannt werden. Die Ausarbeitung der ethischen Richtlinien muss durch Expert*innen und mit Vertreter*innen aller relevanten Interessengruppen erfolgen.
 

6. Personen mit engem Bezug einbinden

Die rechtlichen Eltern sollen mit Personen mit engem Bezug zum Kind (z.B. Samenspender und sein*e Partner*in, weitere Lebenspartner*innen, Familienangehörige) eine Vereinbarung abschliessen können, welche diesen Personen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind einräumt.
Der Abschluss einer solchen Vereinbarung soll vor Geburt des Kindes möglich sein und von den
Behörden ab Geburt anerkannt werden. Ist ein Kind urteilsfähig, muss es die Zustimmung geben.
 

7. Mehrelternschaft ermöglichen

Ein Kind soll mehr als zwei rechtliche Elternteile haben können. Dafür schliessen der erste (und gegenenenfalls zweite) Elternteil eine gemeinsame Vereinbarung mit den weiteren Elternteilen ab. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung soll vor Geburt des Kindes möglich sein und von den Behörden ab
Geburt anerkannt werden. Ist ein Kind urteilsfähig, muss es die Zustimmung geben. Mehrelternschaftsentscheide aus dem Ausland sollen unkompliziert anerkannt werden.

 

Das vollständige Positionspapier "Queere Familien rechtlich anerkennen" findest du hier:

Download Familienpapier

 

Adoption

Gleichgeschlechtliche Paare stehen vor besonderen Herausforderungen beim Aufbau einer Familie. Durch die Abstimmung zur Ehe für Alle werden nun auch gleichgeschlechtliche Paare zur Adoption eines Kindes zugelassen. Wie das Adoptionsverfahren abläuft kannst du in diesem Beitrag im Pink Mail vom Dezember 2021 nachlesen. 

Wollen Du und Dein Partner eine Familie gründen?

Mehr Informationen findet Ihr bei rainbowdads.chregenbogenfamilien.ch und swissgaydads.org. Bei PACH könnt Ihr euch zum Ablauf des Adoptionsverfahrens informieren.