Antidiskriminierung

Der Artikel 261bis im Schweizer Strafrecht verbietet die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass gegen Personen oder Gruppen unter anderem wegen ihrer sexuellen Orientierung. Die Bestimmung wurde 1994 eingeführt und im Februar 2020 um die Kategorie der sexuellen Orientierung erweitert.

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