Art. 261bis: Wann und wie schützt er uns?
An der Mitgliederversammlung 2026 hat Dominic Nellen, Anwalt aus Bern, ein Inputreferat dazu gehalten, wie uns der Antidiskriminierungsartikel im Schweizer Strafrecht schützt.
Der Artikel 261bis im Schweizer Strafrecht verbietet die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass gegen Personen oder Gruppen unter anderem wegen ihrer sexuellen Orientierung. Die Bestimmung wurde 1994 eingeführt und im Februar 2020 um die Kategorie der sexuellen Orientierung erweitert.