
Der strafrechtliche Schutz vor Konversionsmassnahmen
In der Schweiz gibt es bestimmte Kreise, in denen die Meinung herrscht, Homosexualität sei eine psychische Störung und die Folge eines inneren Konfliktes. Sie soll mittels Konversionsmassnah-men «behandelt» werden. Die Wissenschaft ist sich jedoch einig, dass solche Massnahmen die sexuelle Orientierung nicht dauerhaft verändern können. Betroffene leiden vielmehr unter Depressionen, Selbsthass, sozialer Isolation und Suizidalität. Sind solche Massnahmen in der Schweiz somit strafbar?