Beratung

Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft seit 2007 beim Zivilstandesamt eintragen lassen. In vielen Belangen ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt. Doch in gewissen Belangen bestehen grössere Unterschiede, beispielsweise bei der Familienplanung, dem Vermögensrecht und der Einbürgerung ausländischer Partner*innen.

Aktuell zum Thema

Wichtige Informationen zur Eintragung

Du und Dein*e Partner*in wollt Eure Partnerschaft eintragen? Alles Wichtige über die Voraussetzungen, das Vorgehen beim Zivilstandsamt, die rechtlichen Auswirkungen auf Vermögen und Schulden, Namenswahl und die Auflösung der Partnerschaft findest Du bei ch.ch zusammengefasst. Bei weiteren Fragen kannst Du Dich auch gerne an unsere Rechtsberatung wenden. Diese ist für unsere Mitglieder kostenlos!

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Wir wollen mehr

Die eingetragene Partnerschaft reicht uns nicht. Wir setzen uns für die Ehe für alle ein und damit für die genau gleichen Rechte und Pflichten. Mehr zu unserem Einsatz für die Ehe für alle findest Du hier.