Beratung

Binationale Liebe

Über ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist nicht im Besitz des Schweizer Passes – dementsprechend gilt dies auch für über einen Viertel der Schweizer LGBTIQ-Community. Wer sich wegen der Liebe oft in der Schweiz aufhält oder permanent in die Schweiz zieht, muss die entsprechenden Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen beachten. Wir stellen sie Dir kurz vor.

Aktuell zum Thema

Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen

  • Ausländische Staatsbürger*innen können grundsätzlich zwei Mal pro Jahr für drei Monate als Tourist*in in die Schweiz einreisen. Bürger*innen aus Staaten ohne Visumspflicht brauchen dazu keine Bewilligung. Eine Erwerbstätigkeit ist ausgeschlossen. Mehr Informationen dazu findest Du beim EDA.
  • Unter dem Partnerschaftsgesetz registrierte ausländische Partner*innen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen erhalten einfacher eine Aufenthaltsbewilligung. Je nach Kanton unterscheiden sich aber die Praktiken. Hier ist wichtig, dass Du Dich an das Zivilstandsamt Deiner Wohngemeinde wendest, um richtig informiert zu werden.
  • Unterschiedlich gehandhabt werden auch die Anfragen von binationalen Paaren, die sich nicht registrieren wollen, etwa weil die Registrierung unweigerlich ein Coming-out am Arbeitsplatz zur Folge hätte. Auch hier wendest Du Dich am besten an das Zivilstandsamt Deiner Wohngemeinde.

Diskriminiert?

Melde unfaire, herabsetzende und diskriminierende Vorkommnisse bitte in jedem Fall an uns.

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