LGBTIQ-Feindlichkeit verhindern: Weiterführende Infos

LGBTIQ-Personen müssen in der Schweiz noch immer Diskriminierungen und Anfeindungen erleben. Trotzdem fehlen staatlich unterstützte Massnahmen dagegen weiterhin, obwohl sie längst auch von internationaler Seite gefordert werden. Die Erweiterung der Anti-Diskriminierungsstrafnorm bietet nun zusätzlich eine Grundlage, um endlich Massnahmen zu ergreifen, wie dies in vielen anderen Bereichen üblich ist. Hier bieten wir eine Übersicht.

Internationale Verpflichtungen und Empfehlungen

Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und hat die «Europäische Menschenrechtskonvention» unterzeichnet. Sie hat sich damit zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Intoleranz – darunter auch sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale – verpflichtet. Trotzdem engagiert sich die Schweiz kaum gegen LGBTI-Feindlichkeit.

Die «Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz» (ECRI) des Europarats hat deshalb die Schweiz schon mehrere Male aufgefordert, aktiver zu werden und sich auch für den Schutz von LGBTI-Personen einzusetzen. 

So hat sie in ihrem letzten Bericht vom 10. Dezember 2019 der Schweiz u.a. empfohlen:

  • eine unabhängige Gleichstellungsstelle zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz zu schaffen, die sich explizit auch gegen die Diskriminierung von LGBTI-Personen engagiert
  • eine Beratungsmöglichkeit für Opfer von LGBTI-Feindlichkeit zu gewährleisten
  • die Gleichstellungsstelle und Beratungsstellen mit genügend finanziellen Mitteln auszustatten
  • die nationale Erfassung von hassmotivierten Vorfällen durch die Polizei aufzubauen

Trotz dieser internationalen Verpflichtungen, Aufforderungen und Empfehlungen weigert sich der Bundesrat bisher, seine Verantwortung wahrzunehmen und die Menschenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Mit einem nationalen Aktionsplan gegen LGBTIQ-Feindlichkeit würde ein erster, dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung getan.

 

Massnahmen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung und zur Verhinderung von Straftaten

Bereits heute bestehen verschiedene Massnahmen des Bundes gegen Diskriminierung und zur Verbrechensprävention. So zum Beispiel finanzielle Unterstützung von Projekten zum Schutz von bestimmten Minderheiten vor terroristischen und extremistischen Taten (z.B. baulich-technischer Schutz von Gotteshäusern), Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus, Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Sexarbeit oder auch Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen Gewalt. Doch alle diese Massnahmen greifen nicht oder nur teilweise gegen LGBTIQ-Feindlichkeit.

Für den Schutz vor rassistischer Diskriminierung bestehen mit der «Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus» (EKR) eine ausserparlamentarische Kommission und mit der «Fachstelle für Rassismusbekämpfung» (FRB) eine verwaltungsinterne Stelle, welche die Umsetzung der ehemaligen Anti-Rassismusstrafnorm begleiten. Zusätzlich werden finanzielle Mittel für anti-rassistische Projekte zur Verfügung gestellt und ein Beratungsnetz mit regionalen Beratungsstellen unterhalten (siehe Verordnung über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte).

Diese Stellen können sich zwar nicht um LGBTIQ-Feindlichkeit kümmern, ihre Erfahrungen können jedoch als Vorbild für Massnahmen gegen LGBTIQ-Feindlichkeit dienen.

Diese Beispiele zeigen deutlich: Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, aktiv gegen die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen vorzugehen und entsprechende Massnahmen zu beschliessen und zu unterstützen. Mit dem klaren Abstimmungsresultat hat er auch den Auftrag der Bevölkerung dazu.
 

Heute vor einem Jahr hat die Schweiz JA gesagt zum Schutz vor Hass. Doch ein Gesetz alleine genügt nicht, um die gesamte LGBTIQ-Community vor Hass und Gewalt zu schützen. Wir fordern den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen.

Ich unterschreibe die Petition!