Schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen gefordert

In der Schweiz sind weiterhin Akteur_innen tätig, die vorgeben, mit verschiedenen Massnahmen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen verändern zu können. Solche als «Konversionstherapien» bekannt gewordene Massnahmen sind nicht nur unwirksam, sondern auch höchst schädlich. Nun wurden im Nationalrat zwei Vorstösse eingereicht, die ein Verbot von solchen gefährlichen Handlungen bei Minderjährigen und Erwachsenen fordern. Die LGBT-Dachverbände unterstützen diese Forderungen.

Nachbarländer wie Österreich oder Deutschland haben in den letzten Jahren gehandelt: Sie haben Massnahmen verboten, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBT-Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. In der Schweiz hat der Gesetzgeber bisher kein solches Verbot erlassen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, das Parlament hat über entsprechende Forderungen bisher nicht entschieden. 
 
Sarah Wyss, SP-Nationalrätin, und Angelo Barrile, SP-Nationalrat und Vorstandsmitglied von Pink Cross, haben den Handlungsbedarf erkannt und jeweils eine parlamentarische Initiative für ein Verbot von Konversionshandlungen eingereicht. Sarah Wyss erläutert: «Bei Betroffenen führen solche Konversionsmassnahmen zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität. Wir dürfen das in der Schweiz nicht zulassen! Deshalb fordern wir ein strafrechtliches Verbot und ein Arbeitsverbot für Anbieter_innen solcher unnützen und schädlichen «Therapien».»
 
Angelo Barrile ergänzt: «Speziell Minderjährige und junge Erwachsene sind davon betroffen. Sie werden meist von ihrer Familie und ihrem Umfeld zu solchen Konversionsmassnahmen gedrängt. Zu ihrem Schutz ist ein explizites Verbot dringend notwendig, da es abschreckend-präventiv wirkt und weiteren Schaden verhindert.»
 
Die parlamentarischen Initiativen fordern, dass das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen verboten werden. Hilfreiche und sinnvolle Unterstützungsangebote, genauso wie Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten, sollen jedoch nicht vom Verbot betroffen sein, wie Alecs Recher, Leitung Rechtsberatung von TGNS, erläutert: «Professionelle und ergebnisoffene Begleitungen von Personen, die mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität hadern, bleiben weiterhin möglich. Auch medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung sind für viele trans Personen sehr wichtig und sollen selbstverständlich nicht verboten werden.»
 
In diversen Kantonen wurden bereits parlamentarische Vorstösse für ein Verbot solcher Konversionsmassnahmen an LGBT-Personen eingereicht. Jedoch ist ein schweizweites Verbot notwendig, wie Muriel Waeger, Co-Geschäftsführerin der LOS und Romandie-Verantwortliche von Pink Cross, bekräftigt: «Ein kantonaler Flickenteppich bringt wenig, da Anbieter_innen von solchen Konversionsmassnahmen einfach in einen anderen Kanton ziehen würden. Bereits nach dem Verbot in Deutschland sind Organisationen in die Schweiz umgezogen und bieten nun hier diese unsäglichen und höchst schädlichen «Therapien» an. Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz endlich handelt und LGBT-Personen schützt!»


Medienmitteilung vom 04. Oktober 2021