Rechtsberatung

Mein Partner und ich haben unsere Partnerschaft vor einigen Monaten eintragen lassen. Mein Partner ist Estländer und wohnt in Estland. Er ist HIV-positiv, jedoch seit Jahren in Therapie und undetectable. Nun wollen wir zusammen in der Schweiz leben. Was ist aufgrund des HIV-Status meines Partners zu beachten? Kann ihm deshalb eine Aufenthaltsbewilligung verweigert werden?

Mein Partner und ich haben unsere Partnerschaft vor einigen Monaten eintragen lassen. Mein Partner ist Estländer und wohnt in Estland. Er ist HIV-positiv, jedoch seit Jahren in Therapie und undetectable. Nun wollen wir zusammen in der Schweiz leben. Was ist aufgrund des HIV-Status meines Partners zu beachten? Kann ihm deshalb eine Aufenthaltsbewilligung verweigert werden?

Bezüglich Aufenthaltsbewilligung bietet der HIV-Status keine Probleme: Die Migrationsbehörden fragen nicht danach und Sie beide sind auch nicht verpflichtet, diesbezüglich bei den Migrationsbehörden Angaben zu machen. Ihr Partner erhält im Rahmen des Familiennachzugs nach Eintragung eine Aufenthaltsbewilligung. 

In folgenden Bereichen kann der HIV-Status zu Nachteilen führen: 

Krankenkasse: In der obligatorischen Grundversicherung ist der HIV-Status unerheblich. Die Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind. Bei Zusatzversicherungen sind die Versicherungen frei, wen sie versichern. Hier kann ein positiver HIV-Status ein Ablehnungsgrund sein. 

Medizinische Behandlungen: Es gibt einige Zahnärzt*innen, welche die Behandlung von HIV-positiven verweigern. Sofern Ihr Partner jedoch unter der Nachweisgrenze ist, finde ich es gerechtfertigt, wenn er auf eine entsprechende Frage mit «nein» resp. «negativ» antwortet. In der letzten Zeit kam es vor, dass Ärzt*innen vor medizinischen Eingriffen an Schwulen einen HIV-Test verlangten und dann ggf. die Operation verweigerten. Das sind jedoch seltene Fälle.

Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmende müssen den (zukünftigen) Arbeitgeber*innen über Eigenschaften aufklären, die für die Arbeit wesentlich sind. Schränkt die HIV-Infektion die Arbeitsfähigkeit Ihres Partners ein, muss er dies dem Arbeitgeber mitteilen. Dies ist jedoch nur selten der Fall. Sofern er undetectable ist umso weniger.

Pensionskasse / Krankentaggeldversicherung: Pensionskassen können verlangen, dass ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird. Bei positivem HIV-Status wird die Pensionskasse einen maximal fünfjährigen Vorbehalt anbringen für Krankheiten, die mit HIV in direktem Zusammenhang stehen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre ist Ihr Partner auch im Fall von HIV-bedingten Krankheiten voll versichert. Auch Krankentaggeldversicherungen können den Versicherungsschutz aufgrund einer vorbestehenden Krankheit (z.B. HIV-infektion) verweigern. Grosse Arbeitgeber*innen schliessen mit Versicherungsgesellschaften meistens Verträge ohne Gesundheitsprüfung ab.

Text: Dominic Nellen