Ein halbes Ja für mehr Schutz für Kinder von Regenbogenfamilien
Die Stiefkindadoption soll erleichtert werden, aber die Elternschaftsvermutung soll weiterhin nicht für Kinder gelten, die durch ein fortpflanzungsmedizinisches Verfahren im Ausland oder durch eine private Samenspende gezeugt wurden. Dies hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) heute kommuniziert.
Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Pink Cross sind erfreut, dass die RK-S den Handlungsbedarf bei der Stiefkindadoption erkannt hat. Nun ist der Ständerat gefragt. Der Schutz aller Kinder ab Geburt, den die RK-S leider abgelehnt hat, muss unbedingt im Rahmen der Revision des Abstammungsrechts verankert werden.