Ein wichtiger Schritt zur Prävention LGBTI-feindlich motivierter Straftaten

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) gibt mit 6 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) grünes Licht für die Erfassung von LGBTI-feindlich motivierten Delikten. Die LGBTI-Organisationen sind erleichtert und froh zu sehen, dass die Politik den dringenden...

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) gibt mit 6 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) grünes Licht für die Erfassung von LGBTI-feindlich motivierten Delikten. Die LGBTI-Organisationen sind erleichtert und froh zu sehen, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkennt. Sie hoffen, auch die Stimmbevölkerung wird am 9. Februar ein klares Zeichen setzen und Hassaufrufe gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle unter Strafe stellen.

Medienmitteilung, 31. Januar  2020

Heute Morgen stimmte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) der Motion zur statistischen Erfassung von "hate crimes" aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen zu. Der Bundesrat empfahl die Motion von Alt-Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) zur Ablehnung, doch der Nationalrat stimmte ihr am 26. September 2019 zu. Audrey Aegerter, Präsidentin von InterAction, Association Suisse des Intersexes, freut sich über diesen wichtigen Zwischenschritt: «LGBTI-Menschen erleben oft Hassgewalt, weil sie sind, wie sie sind. Doch dagegen vorzugehen ist heute schwierig, denn es fehlen Zahlen und damit vertiefte Kenntnisse über diese Delikte. Die WBK-S hat erkannt, dass die Schweiz die Grundlagen schaffen muss, um wirksam gegen Hasstaten aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen vorgehen zu können. Denn erst die statistische Erfassung und Auswertung kann aufzeigen, wo und wie dies am besten geschieht.“

«In den letzten Monaten fassten einige Schwule den Mut, erlebte Hassgewalt öffentlich zu machen, was eine wichtige Entwicklung ist. Wir wissen aber aus der Beratung, dass sehr viel mehr Mitglieder unserer Community, insbesondere trans Menschen, immer wieder Hassgewalt erleben», ergänzt Alecs Recher von der Rechtsberatung des Transgender Network Switzerland (TGNS). «Solange diese LGBTI-feindliche Gewalt nicht erfasst wird, existiert sie offiziell nicht. Und es fehlt das Wissen für gezielte Präventionsmassnahmen, die bitter nötig sind.» «Die WBK-S setzt mit ihrer Entscheidung zur statistischen Erfassung von Hate Crimes ein klares Zeichen gegen LGBTI-feindliche Gewalt. Gemeinsam mit dem Schutz vor Hass, über den am 9. Februar abgestimmt wird, schafft das die Grundlage, endlich besser gegen Hass und Hasstaten vorgehen zu können», bekräftigt Muriel Waeger, Directrice Romande der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und von Pink Cross. Sie nimmt deshalb auch die Stimmbevölkerung in die Pflicht: «Ich hoffe sehr, dass sich auch die Stimmbevölkerung klar gegen menschenfeindlichen Hass ausspricht und am 9. Februar Ja zum Schutz vor Hass für Lesben, Schwule und Bisexuelle sagt.» Die Helpline der LGBTI-Organisationen zur Meldung von Hasstaten registriert wöchentlich mehrere Vorfälle. Und dies ist nur die Spitze des Eisberges. Es ist nun am Ständerat, mit einem Ja zur Motion von Rosmarie Quadranti mitzuhelfen, diesen Eisberg zum Schmelzen zu bringen.

Medienmitteilung der WBK-S: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wbk-s-2020-01-31.aspx