Strafanzeige gegen PNOS-Funktionär: Homophobe Hetze bleibt unbestraft

Obwohl sich über 240 Personen innert kürzester Zeit der Sammelstrafanzeige von Pink Cross gegen den PNOS-Funktionär S. angeschlossen haben, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Einstellung zeigt erneut, wie wichtig die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm ist. Pink Cross ist...

Obwohl sich über 240 Personen innert kürzester Zeit der Sammelstrafanzeige von Pink Cross gegen den PNOS-Funktionär S. angeschlossen haben, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Einstellung zeigt erneut, wie wichtig die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm ist. Pink Cross ist zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung solche Hetze nicht mehr tolerieren will und das Referendum gegen die Erweiterung an der Urne keine Chance haben wird.  

In einem Blogartikel Ende August 2018 hat S. zu einem Rundumschlag gegen homo- und bisexuelle Menschen ausgeholt: Er forderte die «Heilung» von Homosexuellen, unterstellte Homosexuellen die Unterstützung von Pädophilie und will «russische Verhältnisse» schaffen. Diese üble homophobe Hetze schockierte. Über 240 betroffene Personen haben sich in der Folge zusammengeschlossen und am 1. Oktober Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen den Autor des diffamierenden, beleidigenden und hetzerischen Artikels eingereicht.

Obwohl auch der Staatsanwalt den Wortlaut und die Wortwahl als «drastisch, wertend, (tendenziell) abfällig und einseitig geschrieben» bewertet, hat er die Einstellung des Verfahrens verhängt. Dies, weil sich S. Hetze nicht gegen einzelne Personen, sondern eine ganze Personengruppe – gegen alle Homosexuellen – richtet. Laut Bundesgericht lässt sich der Ehrverletzungsartikel Art. 173 ff. StGB nicht anwenden, wenn eine ganze Personengruppe betroffen ist. «Das ist eine absurde Situation: Wenn sich der Hass nur gegen einzelne Personen richtet, sind diese geschützt – wenn sich der Hass aber gegen alle Homosexuellen richtet, gibt es keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen!», erläutert Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. Dies zeigte sich auch beim Fall gegen Bischof Huonder im Jahr 2015, welcher implizit zu Gewalt gegen Schwule aufgerufen hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

Neue Möglichkeit durch den Diskriminierungsschutz
Die Staatswanwaltschaft hält in seiner Einstellungsverfügung fest, dass durch die Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm solche homophobe Hetze in Zukunft strafbar sein könnte. Das Referendum aus reaktionären Kreisen verzögert jedoch dessen Einführung. «Die Schweiz muss sich nun entscheiden: Will sie eine Gesellschaft, in der ungestraft gehetzt und Hass verbreitet werden darf? Oder will sie eine Gesellschaft, welche respektvoll mit Minderheiten umgeht?», zeigt Michel Rudin, Co-Präsident von Pink Cross, auf. «Das Referendumskomittee konnte in der Sammlungsphase mit falschen Argumenten Stimmung machen und Unterschriften gewinnen. Bei der Abstimmung wird das Stimmvolk aber nicht mehr so einfach hinters Licht zu führen sein», ist Angelo Barrile, Nationalrat und Politikverantwortlicher von Pink Cross, überzeugt. Denn die Verbreitung von Hass und Hetze hat reale Konsequenzen für die Betroffenen: Sie fördert ein negatives Klima gegen homo- und bisexuelle Menschen in der Gesellschaft, durch das auch tätliche Angriffe befördert werden. Eine klare Verurteilung von solchen Hassaufrufen ist deshalb dringend notwendig.


Wir sind auf deine Spende für den Diskriminierungsschutz angewiesen. Wehre dich gegen Homo-Hass und unterstütze die Abstimmungskampagne für die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm! diskriminierungsschutz-ja.ch