Historischer Entscheid: Ehe für alle verabschiedet!

Heute ist ein historischer Tag: Nach sieben langen Jahren des Wartens hat das Parlament die Ehe für alle definitiv verabschiedet! Wir sind überglücklich, erleichtert, aber auch stolz über diesen Entscheid, denn ohne unsere jahrzehntelange Arbeit wären wir heute nicht an diesem Punkt. Doch die Gleichstellung ist auch mit der Ehe noch nicht vollständig erreicht – wir kämpfen weiter, bis wir tatsächlich die gleichen Rechte haben!

Das Jahr 2020 war und ist kein einfaches – auch nicht für unsere Community – doch heute haben wir allen Grund zu feiern! Der National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung die Ehe für alle verabschiedet. Diesem historischen Entscheid liegen sieben Jahre des parlamentarischen Prozesses mit vielen Rückschlägen, Herausforderungen und einer unglaublichen Arbeit der Verbände, unserer Community und Unterstützer*innen zuvor. Nun sind wir gespannt, ob die ultrakonservativen Gegner*innen tatsächlich 50'000 Unterschriften für ein Referendum zusammenkriegen und bereiten uns schon fleissig auf eine allfällige Volksabstimmung vor.

Gleichzeitig hat sich das Parlament auch definitiv für die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags in amtlichen Dokumenten ausgesprochen – ein ebenso wichtiger Meilenstein für trans und intergeschlechtliche Menschen.

Der heutige Tag bedeutet, dass die junge Generation in einer Schweiz aufwachsen wird, in der die Anerkennung von LGBTI-Personen als selbstverständlicher gilt. Das ist der Beginn einer neuen Ära und stärkt jede*n von uns! 

Doch sowohl die nun beschlossene Ehe für alle, wie auch die vereinfachte Personenstandsänderung, sind alles andere als perfekt: 

  • Nicht alle Regenbogenfamilien sind durch die Ehe tatsächlich rechtlich abgesichert – nur wenn das Kind durch eine Samenbank in der Schweiz gezeugt wurde. Das heisst: Männerpaare, die mit einer Leihmutterschaft ein Kind kriegen, müssen weiterhin ein unnötig langes und teures Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Das gleiche gilt für Frauenpaare, die eine private Samenspende oder eine Samenspende im Ausland in Anspruch nehmen. Bei heterosexuellen Paaren ist das einfacher: Wenn sie verheiratet sind, sind beide ab Geburt eines Kindes die rechtlichen Eltern – egal, wie das Kind gezeugt wurde.
     
  • Junge trans und intergeschlechtliche Menschen können erst ab 16 Jahren ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt und ohne Zustimmung beider Eltern ändern – für junge Menschen ist der heutige Entscheid damit leider ein Rückschritt zur heutigen Situation.

Die politischen Mehrheitsverhältnisse im Ständerat haben leider zum jetzigen Zeitpunkt keine besseren Lösungen ermöglicht. Doch wir werden nicht aufgeben, bis wir tatsächlich und ohne wenn und aber die gleichen Rechte haben und selbstbestimmt leben können!