Haltloser Angriff auf bestehende Rechte 

Zürcher Nationalrätin lanciert erneut Motion für unsachliche und gefährliche Symbolpolitik.

Auch dieses Jahr verschärft Nationalrätin Nina Fehr Düsel die Angriffe auf die bestehende Rechtsordnung und fordert eine erhebliche rechtliche Schlechterstellung von trans Personen. Dabei fällt sie einer Vielzahl von bürgerlichen und liberalen Stimmen in den Rücken und fordert verschwenderische und grundlose Symbolpolitik auf dem Rücken einer kleinen gesellschaftlichen Minderheit.

«Die Änderung im Personenregister ist der letzte Schritt eines langen und schmerzhaften Prozesses», so beschrieb Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) 2020 die Notwendigkeit, ein vereinfachtes Verfahren zur Anpassung des Geschlechtseintrags im Personenregister für trans Personen einzuführen. 

Langwierige, kostspielige Gerichtsverfahren, bei denen sich trans Personen öffentlich outen und mit invasiven Fragen rund um ihre Intimsphäre rechtfertigen müssen, sind für Betroffene unzumutbar und stellen auch für Behörden eine unnötige logistische Belastung und Ressourcenverschwendung dar. Diese Argumentation überzeugte vor 6 Jahren eine grosse Mehrheit in Bundesbern und führte zum Inkrafttreten der Erleichterten Personenstandsänderung am 1. Januar 2022. 

Die queeren Dachverbände äussern ihr einhelliges Unverständnis über den Versuch, diese fundierte und pragmatische Lösung erneut anzugreifen und eine Rückkehr zu kostspieligen, aufwändigen und bürokratisch undurchsichtigen Abläufen zu fordern.

«Die aktuelle Regelung ist und bleibt eine enorme Erleichterung nach Jahren von Sterilisationszwang, demütigenden und teuren Gerichtsverfahren und unübersichtlichen und uneinheitlichen Prozessen je nach Wohnort, welche die Lebenszeit der Betroffenen und die Kapazitäten der Behörden verschwendeten» so Jann Kraus, Vorstandsmitglied von Transgender Network Switzerland (TGNS), «Sämtliche Studien, Statistiken und Erfahrungsberichte zeigen den Erfolg dieses überparteilichen Beschlusses und es wäre ein arges Zeichen, wenn all das für ein paar Schlagzeilen zunichte gemacht würde.»

Muriel Waeger, Co-Geschäftleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) hebt hervor: «Frauen und queere Personen brauchen in der Schweiz mehr Schutz vor Diskriminierung und Gewalt, stattdessen werden sie mit mehr Ausgrenzung und sogar dem Entzug bestehender Rechte bedroht. So eine Motion hilft niemandem und gefährdet viele.»

«Es ist ein äusserst bedenkliches Signal, dass in Zeiten vermehrter Feindseligkeit gegen unsere Community statt mehr Schutz sogar bereits Erreichtes rückgängig gemacht werden soll. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt», gibt Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, zu bedenken.

Aktuell ändert diese Motion nichts an der bestehenden Praxis. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft und das Vertrauen in die bestehende Rechtsordnung überwiegen werden. Dafür werden sich die Dachverbände einsetzen.

 

Ressourcen und Fakten:

In der Herbstsession 2020 wurde die erleichterte Personenstandsänderung mit einer grossen überparteilichen Mehrheit angenommen und trat im Januar 2022 in Kraft.

Ergebnis: 139 Ja, 48 Nein, 9 Enthaltungen.

Unter den Ja-Stimmen entfielen 27 auf die FDP, 21 auf CVP/EVP und 6 auf die SVP.

Mit der Festlegung der Altersgrenze für alleinige Änderungen erst ab 16 Jahren wurde dabei bewusst eine Verschärfung im Vergleich zur vorhergehenden Praxis gewählt, um besonders gewissenhaft vorzugehen.

Im Einführungsjahr wurden 1117 Eintragsänderungen im Personenregister verzeichnet, in den Folgejahren pendelte sich die Nutzung auf je 500-600 Nutzungen ein, dies  mit einem stabilen Anteil an unter 25-Jährigen, hier im Überblick von Swissinfo.

Studien zu Ländern mit liberalen Regelungen zu Änderungen des Geschlechtseintrags belegen seit Jahren, dass kein Anlass zu Sorgen rund um Betrug und Täuschung besteht und selbst der vereinfachte Zugang mit grosser Vorsicht und Bedacht genutzt wird.