Eine grosse Mehrheit des Walliser Grossen Rats hat ein Verbot von Konversionsmassnhamen genehmigt

Der Walliser Grosse Rat hat heute im Rahmen der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes das Verbot von Konversionsmassnahmen (Art. 102a GG) verabschiedet. Eine Bestätigung der Entscheidung steht in einer zweiten Lesung im Herbst an. Die nationalen LGBTQ-Dachverbände LOS, TGNS und Pink Cross sowie die Walliser Organisation QueerVS begrüssen die Entscheidung und erhoffen ihre Bestätigung in der zweiten Lesung. Sie fordern danach eine rasche Umsetzung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Organisationen und  betonen die Notwendigkeit eines nationalen Verbots, damit LGBTQ-Personen in der ganzen Schweiz geschützt werden, und fordern den Bund und die anderen Kantone auf, in diesem Sinne zu handeln.

Das Verbot der Konversionsmassnahmen, das zweimal mittels Postulat im Walliser Grossen Rat gefordert und angenommenen wurde (Postulat 2021.09.285 „Für ein Verbot von Konversionstherapien“), wurde heute vom Kantonsparlament mit einer Mehrheit von 91 zu 28 (und 3 Enthaltungen) verabschiedet. Der vollständige Entwurf zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wurde jedoch zu einer zweiten Lesung zurück an die Kommission überwiesen, und das Verbot muss im Herbst nochmals bestätigt werden.

Im Rahmen der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wurde durch den Staatsrat ein entsprechendes Verbot vorgeschlagen, was einen bedeutenden Schritt für den Schutz von LGBTQ-Personen vor diesen schädlichen Handlungen darstellt. „Konversionsmassnahmen betreffen einen erheblichen Teil unserer Community. Die neuesten Zahlen des Schweizer LGBTIQ+ Panels zeigen, dass 9,5% der Personen, die einer sexuellen Minderheit angehören, und 15,5% der Personen einer geschlechtlichen Minderheit davon betroffen sind! Die psychischen Folgen solcher Praktiken sind unbestritten – das Verbot ist ein positives Signal für alle LGBTQ-Personen!“ betont Sandro Niederer, Geschäftsleiter von TGNS.

Nach einem Verbot im Kanton Neuenburg ist es nun im Wallis das zweite, das in der Schweiz genehmigt wird. „Es ist ein starkes Zeichen, dass das Wallis – ein als konservativ bekannter Kanton – als zweites diese Handlungen verbieten möchte. Die Botschaft ist klar: die Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung sind integrale Bestandteile einer Person und sind keine Merkmale, die verändert oder umgewandelt werden können. Jeder Versuch in diese Richtung ist Gewalt und hinterlässt äusserst schwere Folgen“, kommentiert Gaé Colussi, Verantwortliche*r für die Romandie bei Pink Cross und Co-Präsident*in von QueerVS. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung im Herbst bestätigt wird, und dass die Umsetzung dann schnell und in Zusammenarbeit mit allen relevanten Organisationen geschieht.“

Dieses kantonale Verbot ist ein weiteres Signal für die Notwendigkeit einer nationalen Gesetzgebung, da die Anbieter solcher Dienstleistungen mobil sind: „Das Phänomen ist gut bekannt: Nach den Verboten in Deutschland und Frankreich haben sich mehrere auf Konversionsmassnahmen spezialisierte Organisationen in der Schweiz niedergelassen. Dasselbe Phänomen wird sich zwischen den Kantonen wiederholen. Das heute im Wallis angenommene Verbot bestätigt daher den Bedarf nach flächendeckenden Bestimmungen. Wir fordern die anderen Kantone und vor allem den Bund auf, hier zu handeln. Es ist dringend notwendig, die ganze Schweizer Bevölkerung vor solchen barbarischen Handlungen zu schützen!“ betont Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der LOS.


Medienmitteilung von den Dachverbänden LOS - Organisation suisse des lesbiennes, TGNS - Transgender Network Switzerland und Pink Cross zusammen mit dem Walliser Verein QueerVS (Fusion von Alpagai und QueerWallis)

16. Mai 2024