Du erklärst auf dem Zivilstandsamt (aber ohne Zeugen), dass du zusammen mit deinem Partner eine eingetragene Partnerschaft eingehen willst.
Die Wirkungen einer solchen Partnerschaft sind unter anderem vermögensrechtlicher, erbrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Natur.
Vermögensrechtlich ist Gütertrennung vorgesehen, das heisst, es gibt keine Vermischung der Vermögen der beiden Partner. Jeder Partner bleibt somit alleiniger Eigentümer seines Vermögens.