Paare ohne Partnerschaftsschein gelten vor Gesetz grundsätzlich als fremde Personen.
- Ohne Testament geht der hinterbliebene Partner oder die hinterbliebene Partnerin leer aus.
- Mit Testament werden in jenen Kantonen, die solche kennen, hohe Erbschaftssteuern fällig.
Manche Kantone gestehen Paaren, die in einer «faktischen Partnerschaft» leben in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuern die selben Rechte zu wie eingetragenen Paaren und Ehepaaren. Ohne Testament gibt es aber nichts.