Homofeindliche Hetze: Pink Cross und die LOS reichen zwei Strafanzeigen ein
Seit Juli 2020 ist die erweiterte Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft und somit der Aufruf zu homofeindlichem Hass und die Verbreitung von entsprechenden Ideologien strafbar. Pink Cross und die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) haben nun zwei Strafanzeigen eingereicht: Eine gegen die Beleidigungen des Polemikers Alain Soral, und eine gegen einen menschenverachtenden Text in der Zeitschrift “Theologisches”. Die Zukunft wird zeigen, wie konsequent der Art. 261bis StGB an den Schweizer Gerichten angewendet wird. Die Kantone sind aufgefordert, solche Fälle in Zukunft eigenständig strafrechtlich zu prüfen und ggf. zu verfolgen.