Eingetragene Partnerschaft für schwule und lesbische Paare

Am 5. Juni 2005 haben die Stimmberechtigten der Schweiz das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare mit 58% Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Seit diesem Datum können schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen und erhalten nahezu gleiche Rechte wie heterosexuelle Ehepaare, mit Ausnahme der Adoption und dem Zugang zu medizinisch unterstützten Methoden der Fortpflanzung.

 

  • Ausführlicher Leitfaden, mit den wichtigsten Infos zu Vorgehen und Auswirkungen (icon Leitfaden)
  • Partnerschaftsgesetz: Was sich für die Angestellten ändert (iconArbeitnehmende)

  • Partnerschaftsgesetz: Was sich für die Arbeitgebenden ändert (iconArbeitgebende)
  • Checkliste zur Umsetzung des Partnerschaftsgesetzes in Wirtschaft und Verwaltung von Network, Wybernet und der Fachgruppe Arbeitswelt von LOS und PINK CROSS (Download auf der Homepage von Network)

 

 

Schweizer «Homo-Ehe»: ein Dauerbrenner für die schweizerische Schwulenorganisation

 

Für PINK CROSS ist die Geschichte des Partnerschaftsgesetzes etwas länger, als für die Bundesverwaltung. Hier ein – unvollständiger – Überblick.

 

  • 1994 beteiligte sich PINK CROSS massgeblich an der Petition «Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare», die am 9. Januar 1995 eingereicht wurde.

 

  • 1997 haben PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz LOS beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zwei Varianten für eine Gesetzeslösung eingereicht.

 

  • Am 18. September 1999 veranstaltete PINK CROSS mit Partnerorganisationen in Bern eine Grosskundgebung für ein Partnerschaftsgesetz.

 

  • Am 27. September 1999 beauftragte der Nationalrat seine Rechtskommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzes über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Im Anschluss suchten die Organisationen den Kontakt zu dieser Kommission und versorgten sie mit Informationen zu den Anliegen der Lesben und Schwulen an ein Partnerschaftsgesetz

 

  • Am 25. Oktober 2000 verkündete Bundesrätin Ruth Metzler den Grundsatzentscheid des Bundesrates, selber ein Gesetz auszuarbeiten. Trotz intensiven Bemühungen gab es während der Erarbeitung des Gesetzes keine echten Kontakte zu den zuständigen Stellen im EJPD.

 

  • Am 14. November 2001 stellte Bundesrätin Ruth Metzler den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft vor. Pink Cross und seine Partnerorganisationen nahmen an der Vernehmlassung teil und belieferten die lesbischwulen Organisationen und interessierten Kreise mit den für eine Stellungnahme nötigen Informationen.

 

  • Am 29. November 2002 stellte der Bundesrat den definitiven Gesetzesvorschlag zuhanden des Parlaments vor. Während des parlamentarischen Prozesses suchten Pink Cross und seine Partnerorganisationen immer wieder das Gespräch mit den vorberatenden Kommissionen beider Räte und wandten sich auch direkt an die Ratsmitglieder. Dieser Weg bedeutete einerseits das Eingehen von Kompromissen. So musste namentlich das Verbot der Adoption und der Methoden der künstlichen Befruchtung schliesslich hingenommen werden. Am Ende des langen Prozesses steht aber ein Gesetz, dass sehr viele Ungerechtigkeiten, Härten und nicht zu regelnde Probleme für gleichgeschlechtliche Paare aus der Welt schafft.

 

  • Am 18. Juni 2004 wird das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vom Eidgenössischen Parlament definitiv verabschiedet.

 

  • 7. Oktober 2004: Das Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz unter Führung der Eidgenössischen Demokratischen Union ist mit 67'000 Unterschriften zustande gekommen.

 

  • 5. Juni 2005: Die Stimmberechtigten der Schweiz nehmen das Partnerschaftsgesetz mit 58% Ja-Stimmen an.

 

  • 1. Januar 2007: Das Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft