Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule

 

In einer wachsenden Zahl von Ländern gibt es für lesbische und schwule Paare die Möglichkeit, ihre Partnerschaft anerkennen zu lassen und ihr so eine rechtlich verbindliche Form zu geben. In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit, zu heiraten und so die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare (inklusive Adoption und z.T. medizinisch unterstützte Fortpflanzung), in anderen wurde ein spezielles Insititut mit mehr oder weniger Rechten geschaffen.

 

Die nachfolgende Zusammenstellung stellt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann sie aufgrund der laufenden Entwicklungen auf dem Gebiet immer aktuell sein.

 

Für umfassendere Informationen verweisen wir daher auch auf banner_80x15.

Überblick in Englisch oder Deutsch über die Rechtslage von Homosexuellen weltweit  mit Links zu den einzelnen Ländern.

 

 


PINK CROSS

Juli 2003, aktualisiert: Februar 2005

 

Erneute Aktualisierung: Oktober 2006 (Frédéric Gloor, Martina Camenzind)

 

 

 

Zum europäischen Minimal Standard

Nach der neueren Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg kann als europäischer Minimal Standard definiert werden, dass gleich- und verschiedengeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaften gleich behandelt werden müssen, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen.

 

 

 

Dänemark

Als weltweit erstes Land schuf Dänemark 1989 mit der registrierten Partnerschaft ein eheähnliches Institut für lesbische und schwule Paare. Der Gesetzestext besteht im Wesentlichen aus Verweisen auf das Eherecht. Im Grundsatz finden alle gesetzlichen Vorschriften, die sich auf Ehepaare beziehen (ausserhalb des eigentlichen Eherechts z.B. solche des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts) auf die registrierte Partnerschaft Anwendung. Dies gilt nicht für das Adoptionsrecht und das Recht auf künstliche Befruchtung. Seit 1999 können registrierte Partnerinnen und Partner die Kinder der Partnerin bzw. des Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Auch soll ab Januar 2007 die medizinisch assistierte Fortpflanzung für lesbische (und Single-) Frauen erlaubt sein. Das dänische Gesetz ist 1996 auch in Grönland in Kraft getreten.

 

Seit 1999 können auch nicht-dänische Paare, die seit mindestens 2 Jahren in Dänemark leben, ihre Partnerschaft registrieren lassen.

 

Ausserdem sind Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sowie homophobe Handlungen und Äusserungen strafbar. (Dänische Lesben- und Schwulenorganisation)

 


 

Norwegen

Basierend auf das dänische Modell hat das norwegische Parlament (Storting) am  18. Dezember 1992 ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft verabschiedet.

 

Die Adoption ist erlaubt, sofern das Kind aus Norwegen stammt, wie auch die Stiefkindadoption. Die «assistierte Fortpflanzung» ist nur für verheiratete, i.e. heterosexuelle Paare zugelassen.

 

Des weiteren können homosexuelle Flüchtlinge, die in Norwegen aufgrund polititscher Motive Asyl erhalten haben, ihren Partner einreisen lassen, sofern sie zuvor mindestens zwei Jahre zusammengelebt haben.

 

Hingegen existiert keine Bestrafung für homophobe Äusserungen oder Taten. (weiter Infos)

 

 

 

Schweden

 

Schweden hat am 1. Mai 2009 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen Paaren in allen Lebensbereichen gleichgestellt (Details sind im Ehegesetz geregelt - Äktenskapsbalk 1987:230).

 

Gemäss schwedischem Recht können Ehen entweder bürgerlich (bei einem sogenannten "vigselförrättare") oder von einer anerkannten Glaubensgemeinschaft geschlossen werden. Eine Glaubensgemeinschaft hat nur dann das Recht, Ehen zu schliessen, wenn sie sowohl verschieden-, als auch gleichgeschlechtliche Ehen schliesst. Die schwedische Kirche hat sich am 22. Oktober 2009 entschieden, ab 1. November 2009 auch gleichgeschlechtliche Paare zu trauen und damit die Ehe auch kirchlich für Homosexuelle zu öffnen.

 

Für nicht verheiratete Konkubinatspaare (sowohl hetero- als auch homosexuell) regelt ein spezielles Gesetz (Sambolag 2003:376) bestimmte Rechte und Pflichten. Homosexualität wird als Asylgrund anerkannt.

 

Zudem sind Homosexuelle durch ein Antidiskriminierungsgesetz umfassend geschützt (Diskrimineringslag 2008:567). Die Interessen werden insbesondere auch durch den Diskriminierungsombudsman gewahrt.

 

Stand 24.10.2009

 

 

 

 

Europäische Union

Das Europäische Parlament hat für gleichgeschlechtliche Paare mehrfach eine amtliche Eintragung der Lebensgemeinschaft und das Recht auf Adoption und Elternschaft verlangt. Doch harzt die Umsetzung dieser Anregungen und der bestehenden Diskriminierungsverbote: Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat abgelehnt, Vergünstigungen für verheiratete EU-Beamte und EU-Beamtinnen auch Personen, die in einer registrierten Partnerschaft leben, zu gewähren.31

 

 

 

Island

Island kennt seit 1996 die registrierte Partnerschaft gemäss dem dänischen Modell. Zusätzlich gibt es registrierten Paaren das gemeinsame Sorgerecht über das Kind des einen Partners/Partnerin. Hingegen gibt es keine Strafnorm, welche homophobe Äusserungen oder Handlungen bestraft.

 

 

 

Niederlande

Nicht nur in Skandinavien, sondern auch in anderen europäischen Staaten können sich gleichgeschlechtliche Paare registrieren lassen. Die Niederlande kennt die registrierte Partnerschaft seit Anfang 1998.

Im April 2001 wurde die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet, womit gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte bekommen wie gegengeschlechtliche.

 

Die Adoption ist ebenfalls, wenn auch mit einigen Restriktionen erlaubt: Es können keine Kinder von ausserhalb der Niederlande adoptiert werden (um diplomatische Schwierigkeiten zu vermeiden) und das Paar muss mindestens ein Jahr zusammengelebt haben, bevor das Gesuch eingereicht wird. Auch müssen sie niederländische Bürger sein. Die Stiefkindadoption ist ebenfalls erlaubt, und viele Spitäler bieten die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für ledige Frauen an.

Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wie auch homophobe Äusserungen und Handlungen sind strafbar.

 


 

Ungarn

Seit 1995 geniessen gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Konkubinatspaare.

 

1995 fällte das ungarische Verfassungsgericht 1995 ein überraschendes Urteil. Es wurde beschlossen, dass ein Männer- oder Frauenpaar gleich behandelt werden müsse wie ein heterosexuelles Konkubinatspaar, da die aktuelle juristische Praxis der menschlichen Würde widerspreche und daher verfassungswidrig sei. Das Parlament sah sich daher dazu veranlasst, die Definition von Konkubinat so anzupassen, dass sie auch gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet. Konkubinats- und Ehepaare geniessen beinahe die gleichen Rechte.

Die Adoption und die medizinisch assistierte Fortpflanzung sind für homosexuelle Personen oder anerkannte Paare nicht erlaubt.

Es existiert kein Antidiskriminierungs- oder Antihomophobie-Gesetz.

 

 

 

Tschechien

In Tschechien beschloss das Parlament 1999 ein Gesetzesprojekt zur Gleichstellung lesbischer und schwuler Partnerschaften. Dieses sollte gleichgeschlechtlichen Paaren in sozialer und eigentumsrechtlicher Hinsicht praktisch gleiche Rechte geben wie verheirateten heterosexuellen Paaren.

 

Die definitive Version des Gesetzes wurde vom Parlament erst 2005 gutgeheissen, anschliessend jedoch durch das Veto von Staatspräsident Vaclav Klaus blockiert. Eine zweite Abstimmung des Parlaments hob das präsidiale Veto auf, so dass das Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft treten konnte.

 

Gemäss Umfragen sind 62% der Tschechen einer Partnerschaftslösung für gleichgeschlechtliche Paare gegenüber positiv eingestellt, hingegen nur 18% für die Adoption.

 


 

Frankreich

In Frankreich wurde 1999 der sogenannte PaCS  (Pacte civil de solidarité; ziviler Solidaritätspakt) eingeführt. Er erlaubt Paaren - homo- oder heterosexuell, einen Vertrag einzugehen, der Auswirkungen im Steuer-, Sozialversicherungs-, Miet- und Ausländerrecht hat.

 

Obwohl der PaCS nur wenige rechtliche Auswirkungen hat, bewirkte er doch eine wichtige Entwicklung in Bezug auf die Einstellung gegenüber LGBT-Fragen. So haben die Ausdrücke «sich pacsen» oder «verpacst sein» in die Alltagssprache und in die französischen Wörterbücher Einzug gehalten.

 

Der PaCS bewirkt keine Änderungen bei verwandschaftliche oder elterliche Beziehungen, die verpacsten gelten nach wie vor als ledig. Es gibt auch kein Recht auf Adoption durch das Paar oder die medizinisch unterstützte Fortpflanzung.

 

Die Adoption ist an sich auch für alle über 28jährigen Ledigen erlaubt. Trotzdem war Homosexualität vor 2005 ein Ablehnungsgrund im Adoptionsverfahren.

 

Seit Anfang 2005 ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gesetzlich verboten. Rein rechtlich gesehen wäre daher die Adoption durch homosexuelle Personen möglich. Die Stiefkindadoption durch den angepacsten Partner/die angepacste Partnerin ist nicht möglich.

 

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung steht nur  heterosexuellen Paaren offen, die seit mindestens zwei Jahren verheiratet sind.

 

Seit der Regierung Jospin (1997-2002) sind homophobe Äusserungen duch die audiovisuellen Medien durch das CSA (Comité supérieur de l'audiovisuel) sanktioniert, und seit Januar 2005 werden homophobe Äusserungen und Handlungen wie rassistische und sexistische Vergehen bestraft.

 

 

 

Deutschland

Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung in einer «Lebenspartnerschaft» eintragen lassen. Die Lebenspartnerschaft u.a. Auswirkungen auf das Sozialrecht, Erbrecht, etc, beinhaltet aber auch Pflichten (z.B. Unterhaltspflicht, Pflicht zur gemeinsamen Lebensführung).

 

Die Adoption nicht verwandter Kinder ist nicht erlaubt, hingegen die Stiefkindadoption.

 

Die Ausführungsbestimmungen lassen den Ländern in einigen Aspekten freie Hand. So ist z.B. nicht festgelegt, wo die Registrierung stattfinden soll. Während in Bayern der Gang zum Notar ausreicht, um die Partnerschaft eintragen lassen, sind in anderen Ländern die Zivilstandsämter zuständig.

 

Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist im Rahmen des seit August 2006 existierenden «Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes» verboten

 

 

 

Finnland

Seit 2002 gilt auch in Finnland ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft. Es verweist weitgehend auf das Eherecht; gleichgeschlechtliche Paare können jedoch keinen gemeinsamen Namen annehmen und gemeinsam keine Kinder adoptieren. Anscheinend sprechen aber finnische Gerichte gleichgeschlechtlichen Paaren das Sorgerecht für Kinder eines Partners bzw. einer Partnerin zu. Mangels einer gesetzlichen Regelung der künstlichen Befruchtung steht diese in der Praxis auch Frauen offen, die allein oder in einer lesbischen Beziehung leben.

 

Eine registrierte Partnerschaft in einem nordischen Staat kann ein Paar eingehen, wenn mindestens eine der beiden Personen die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates oder die jeweils verlangte Wohnsitzdauer vorweisen kann, wobei die Staatsangehörigkeit eines andern (nordischen) Staates mit einer vergleichbaren Regelung der eigenen jeweils gleichgestellt wird.

 

 

 

Belgien

Seit 2003 ist die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet. Es reicht aus, wenn ein Partner in Belgien wohnhaft ist. Auch werden alle gleichgeschlechtlichen Partnerschaften/Ehen in Belgien anerkannt. Seit 2006 ist auch die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt.

Es gibt Gesetze gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wie auch homophobe Handlungen oder Äusserungen.

 

 

 

Luxemburg

Eine ähnliche Lösung wie Frankreich kennt seit 2004 auch Luxemburg, das ebenfalls sowohl gleich- wie auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die staatliche Beglaubigung eines Partnerschaftsvertrags anbietet und verschiedene Rechtsfolgen - namentlich im Sozialversicherungs- und Steuerrecht - daran anknüpft.

 

 

 

Spanien

Seit 2005 gibt es keine Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Paare; die Ehe ist für alle offen. Gegen den Widerstand des Vatikans hat Ministerpräsident Zapatero sein Wahlversprechen in den ersten Monaten seiner Amtszeit eingehalten. Auch Ausländer können heiraten, vorausgesetzt, einer der Partner ist in Spanien wohnhaft.

 

Die  Adoption ist allen Paaren als auch ledigen Personen erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist die Stiefkindadoption. Erlaubt ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für lesbische Paare.

 

Es gibt sowohl ein Antidiskriminierungs- wie ein Antihomophobiegesetz.

 

 

 

Grossbritannien

Seit Dezember 2005 können schwule und lesbische Paare in Grossbritannien «heiraten». Offiziell heisst das Institut «civil partnership». Unter den ersten, die sich trauen liessen, war Elton John. Auch die Adoption ist erlaubt. Das Gesetz untersagt nicht implizit die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für ledige Frauen oder Lesben, verlangt hingegen, dass das Kindswohl in Betracht gezogen werden muss. Damit ist es den Kliniken freigestellt, welchen Frauen sie Zugang zu ihren Dienstleistungen geben möchten.

Es gibt ein Antidiskriminierungs-, jedoch kein Antihomophobiegesetz.

 

 

 

Italien

Während einige Städte wie z.B. Pisa oder Florenz lesbischen und schwulen Paaren die Möglichkeit geben, sich im Familienregister eintragen zu lassen, gibt es keine registrierte Partnerschaft auf nationaler Ebene. Auch Adoption und medizinisch unterstützte Fortpflanzung sind nur für verheiratete - sprich heterosexuelle - Paare möglich.

 

Es gibt weder ein Antidiskriminierungs- noch ein Antihomophobiegesetz

 


 

Portugal

In Portugal sind seit 2001 gleich- und verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare gesetzlich nahezu gleichgestellt. Die vorgesehenen Rechtswirkungen treten ein, wenn das Paar länger als zwei Jahre zusammenlebt. Sie betreffen das Mietrecht, das staatliche Personalrecht, das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht. Nur verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare dürfen aber Kinder adoptieren. Einen Zivilstand für gleichgeschlechtliche Paare und eine Behandlung ähnlich der von Ehepaaren sieht das portugiesische Recht nicht vor.

 

 

 

USA

In den USA gibt es seit Jahren eine lebhafte Diskussion um die rechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare. Vor allem auf rechtlichem und gerichtlichem Gebiet werden Kämpfe ausgetragen, und es gibt unzählige Prozesse, die auf präjudiziale Wirkung hinaus geführt wurden und werden.

 

In mehreren Gliedstaaten haben homosexuelle Paare das Recht auf Adoption.

Auch gibt es einige Staaten oder Städte, welche gleichgeschlechtliche Paare anerkennen.

In andern Gliedstaaten wurde die Einführung von Partnerschaftslösungen per Verfassungsänderung unterbunden.

 

 

 

Kanada

In Kanada wurde die Heirat im Juli 2005 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, womit eine vollständige Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren erreicht wurde. Zuvor hatten bereits diverse Gliedstaaten gleichgeschlechtliche Paare anerkannt.

 

 

 

Australien

In Australien haben Konkubinate weitgehende Rechte. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Gerichtsentscheiden anerkannt sowie in der Gesetzgebung folgender Gliedstaaten: Capital Territory (1994), New South Wales (1999), Queensland (1999), Victoria (2001), Western Australia (2002) und Tasmanien (2004). In Western Australia können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam adoptieren.

 

 

 

Neuseeland

Seit 2004 können schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft in einer «civil union» und erhalten quasi die gliechen Rechte wie heterosexuelle Paare wenn sie heiraten.  Die Adoption ist ledigen Personen erlaubt, verboten hingegen für gleichgeschlechtliche Paare.

 

 

 

Argentinien

Der Bundesdistrikt Buenos Aires hat 2002 die Einführung einer Registrierung für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare beschlossen; das entsprechende Gesetz ist im Juli 2003 in Kraft getreten. Eine Registrierung für gleichgeschlechtliche Paare kennt seit 2003 auch die Provinz Río Negro.

 

 

 

Südafrika

Der südafrikanische Supreme Court of Appeals hat am 30. November 2004 die Beschwerde eines Frauenpaars gutgeheissen und entschieden, dass die Definition von "marriage" gemäss dem Common Law eine Verbindung zweier Personen unabhängig von ihrem Geschlecht darstelle und dass die Beziehung der beiden Frauen als gültige Verbindung im Sinn des Common Law anerkannt werden könne. Das Verfassungsgericht hat dem Parlament im Dezember 2005 den Auftrag erteilt, das Eherecht innert 12 Monaten dahingehend anzupassen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können.

 

 

 

Israel

In Israel werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkannt und haben Rechtsfolgen wie heterosexuelle Ehen «nach Gewohnheitsrecht» (Common-Law Marriage). So erhalten etwa ausländische PartnerInnen von israelischen Lesben und Schwulen ein Aufenthaltsrecht, hinterbliebene haben Anrecht auf die Pension etc. Die formelle Ehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren hingegen nicht offen.

 

 

 

Weitere Staaten

In vielen europäischen Staaten ist die Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften im Gespräch, etwa in Portugal und Österreich.