| Scheinehen - Scheinpartnerschaften: Vernehmlassung |
| Freitag, 26. Oktober 2007 | |
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PINK CROSS und LOS sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen zusätzlich Massnahmen aus, mit welchen Scheinehen und Scheinpartnerschaften bekämpft werden sollen. Sie befürchten, dass sich die Lage von Paaren mit PartnerInnen aus homophoben Staaten sonst unnötige verschlechtern könnte.
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen
Parlamentsdienste 3003 Bern
Bern, 26. Oktober 2007
Vernehmlassungsverfahren vom 2. Juli zum Thema Scheinehen/Scheinpartnerschafte
Sehr geehrter Bundesrat
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat am 2. Juli einen
Vorentwurf zu Gesetzesänderungen zwecks Verhinderungen von Scheinehen
und Scheinpartnerschaften in die Vernehmlassung gegeben.
(Aus Ihren Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass PartG Art. 6 Absatz
1: "Das zuständige Zivilstandsamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt
sind und keine Eintragungshindernisse vorliegen", nicht neu ist,
sondern bereits in dieser Form in Kraft ist.)
Die Schweizerische Schwulenorganisation PINK CROSS und die
Lesbenorganisation Schweiz LOS sind zwar nicht zur Stellungnahme
eingeladen worden. Dennoch möchten wir uns zu den vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen äussern, soweit sie gleichgeschlechtliche Paare
angehen.
LOS und PINK CROSS lehnen Scheinehen und Scheinpartnerschaften zur
Umgehung des Schweizerischen schweizerischen Ausländerrechts ab. Unsere
Erfahrung mit dem neuen Partnerschaftsgesetz zeigt uns aber, dass die
von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen bei eintragungswilligen
gleichgeschlechtlichen Paaren:
• eine Lücke schliessen, wo keine ist. Namentlich Menschen aus so
genannten Drittstaaten werden aus kulturellen Gründen keine
Scheinpartnerschaft wählen, sondern – wenn schon – eine Scheinehe.
Gesellschaftliche Ächtung, staatliche und parastaatliche Verfolgung der
Homosexualität ist gerade in diesen Staaten an der Tagesordnung. Mit
einer Scheinpartnerschaft würden sich Personen aus solchen Staaten vor
allem Probleme einhandeln.
• die Willkür im Bereich binationaler, gleichgeschlechtlicher Paare
verstärken. Binationale Paare mit Drittstaaten-Beteiligung sehen sich
bereits heute vor einer Situation, welche heterosexuelle Paare nicht
kennen. Namentlich wenn der ausländische Partner
oder die ausländische Partnerin aus einem Staat stammt, in welchem
Homosexualität geächtet oder verboten ist, ist der Antrag für ein Visum
zwecks Vorbereitung der Eintragung der Partnerschaft ein Wagnis. Da der
Schalterbeamte oder die Schalterbeamtin in der Regel vor Ort rekrutiert
wurde, d.h. die Homophobie des Herkunftslandes meist teilt und
ausserdem das Amtsgeheimnis und der Datenschutz nicht immer ernst
genommen werden, ist die Angst der Betroffenen sehr gross. In gewissen
Staaten erweist es sich schlicht als unmöglich (weil zu gefährlich),
den wahren Grund offenzulegen. Wenn solche Eintragungswillige illegal
einreisen oder sich nach einer legalen Einreise über die zulässige
Frist hinaus in der Schweiz aufhalten, ist dies kein Anzeichen von
Missbrauch, sondern die Folge der Ächtung und Verfolgung der
Homosexuellen in weiten Teilen der Welt.
• verfassungsmässige Rechte und Menschenrechte tangiert: Schon heute
gehen die Migrationsbehörden bei homosexuellen Paaren sehr schnell vom
Scheinverbindungen aus, beispielsweise aufgrund von
Altersunterschieden. Ein Verfahren inklusive Rekurs kann ohne weiteres
drei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn ein Liebespaar so lange warten
muss, bis die Einreise zur Eintragung der Partnerschaft/Heirat
bewilligt wird, so werden die verfassungsmässigen Rechte/Menschenrechte
auf Schutz des Privatlebens/Familienlebens verletzt (das gilt für homo-
und heterosexuelle Paare).
Wie Sie in Ihren Unterlagen anmerken, k a n n ein nicht geregelter
Aufenthalt in der Schweiz Hinweis für eine Scheinehe sein. Die
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen aber davon aus, dass es die
Regel ist. Dieser Sicht können wir uns aufgrund unserer Erfahrungen
nicht anschliessen. –> Gleichgeschlechtlichen Paaren in schwieriger
Lage werden damit lediglich unnötige Hürden in den Weg gelegt,
homophoben Beamtinnen und Beamten zusätzliche Schikane-Möglichkeiten in
die Hände gegeben.
Wir sind überzeugt, dass das neue – noch nicht einmal in Kraft
getretene – Ausländerrecht bereits griffige Massnahmen gegen den
Missbrauch von Ehe und eingetragener Partnerschaft enthält und
empfehlen, vorerst deren Wirkung abzuwarten. Die in Art. 6 PartG
festgeschriebene Prüfung („Das zuständige Zivilstandsamt prüft, ob die
Voraussetzung erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse
vorliegen“), erachten wir zudem als genügend, um im Falle eines
offensichtlichen Missbrauchs einzuschreiten. –> Das zwingende
Einschalten der Fremdenpolizei erscheint uns dagegen als äusserst
problematisch, weil gerade Paare in ungewöhnlichen Situationen sich
namentlich bei den Zivilstandsämtern über Rechtslage und geeignetes
Vorgehen informieren.
Sollte die Gesetzesänderung in der vorgesehenen Form in Kraft gesetzt
werden, so müsste den oben geschilderten Anliegen auf andere Weise
Rechnung getragen werden, etwa –> indem eine Ausnahmeregelung für
eintragungswillige Ausländer/innnen geschaffen wird, die aus Ländern
stammen, in denen Homosexuelle verfolgt oder geächtet werden. Es muss in solchen Fällen auf
jeden Fall sichergestellt sein, dass solche Ausländer/innen, auch wenn
sie sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, während der Behandlung
ihres Aufenthaltsgesuchs nicht in ihr Heimatland zurückkehren müssen.
Wir bedauern, dass wir von diesem Vernehmlassungsverfahren erst spät
erfahren haben und bitten Sie, unsere Erwägungen bei Ihrem weiteren
Vorgehen dennoch zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüssen Moël Volken Geschäftsleiter PINK CROSS im Auftrag der Lesbenorganisation Schweiz LOS und der Schweizerischen Schwulenorganisation PINK CROSS |