Ein Blick in die schwule Geschichte der Schweiz

Einen ausführlichen Streifzug durch die schwule Geschichte kannst du auf schwulengeschichte.ch unternehmen. Hier nur eine knapper Abriss.

 

Mittelalter: Durch die Ausbreitung des Christentums wird Homosexualität kriminalisiert. Homosexualität wird als schwere Sünde betrachtet, die an sich jeder und jede begehen kann (nicht wie heute als Veranlagung). Man verbrennt Schwule bei lebendigem Leibe, teilweise mit vorheriger Tötung als "Gnadenakt". Die Asche wird verstreut, da die Täter nicht einer Bestattung würdig seien.

 

Aufklärung: Die Aufklärung bringt eine Lockerung der Verfolgung von Schwulen. Der Straftatbestand fehlt beispielsweise im Strafgesetzbuch der Helvetik (Zeit der Besetzung der Schweiz durch Frankreich). Nach der Helvetik führen die meisten Kantone aber die Strafbarkeit wieder ein. Für "widernatürliche Unzucht" sind bis zu mehrjährige Zuchthausstrafen vorgesehen.

 

1836: Heinrich Hössli, Hutmacher in Glarus, veröffentlicht sein zweibändiges Werk "Eros. Die Männerliebe der Griechen..", in dem er die Verfolgung von Homosexuellen beklagt.

 

19. Jahrhundert: Die Medizin beginnt, Homosexualität als Phänomen zu untersuchen. Sie unterscheidet zwischen "anlagebedingter" und "unechter" Homosexualität. Homosexuelle werden Objekt der Psychiatrie. In der Schweiz werden Hunderte von Schwulen in Irrenhäuser bzw. Psychiatrische Kliniken gesperrt. Dutzende werden kastriert, offiziell "freiwillig" - aber zum Teil ist die Kastration Vorraussetzung für Entlassung aus der Anstalt.

 

1930er-Jahre: Gründung erster Organisationen für Lesben und Schwule in der Schweiz.

 

1933-1945: Schwulenverfolgungen und -vernichtung durch die Nazis in Deutschland: 10'000 bis 20'000 Schwule sterben in KZ's, Tausende von Menschen werden als Schwule zwangweise kastriert.

 

1940er-Jahre: Angesichts der Vefolgung der Schwulen in den von Deutschland besetzten Gebieten wird Zürich zur europäischen Schwulen-Metropole. Karl Meier gibt mit wachsendem Erfolg die Zeitschrift "Der Kreis" für Abonnenten aus ganz Europa heraus.

 

1. Januar 1942: Als erstes deutschsprachiges Land hebt die Schweiz die allgemeine Strafbarkeit homosexueller Handlungen auf. Im neuen Strafgesetzbuch, das am 1. Januar 1942 in Kraft tritt, ist aber Homosexualität mit Unmündigen (unter 20 Jahre alt) und homosexuelle Prostitution strafbar. Vorher hatten die meisten Kantone homosexuelle Handlungen bestraft, allerdings mit sehr unterschiedlicher Intensität.

 

 

1971: Im Gefolge der 68er-Bewegung entsteht eine neue Schwulenbewegung, welche die Befreiung der Schwulen als Teil der sexuellen Befreiung und der Gesellschaftsreform versteht. 1971 werden als erste die Homosexuellen Arbeitsgruppen Zürich (HAZ) gegründet, es folgen jene in Bern und Basel (Homosexuelle Arbeitsgruppen Bern, HAB, Homosexuelle Arbeitsgruppen Basel, HABS). Offenes Auftreten, gezielte Provokation und Gesellschaftskritik sind die Merkmale der "HA-Gruppen". Daneben existiert die Schweizerische Organisation der Homosexuellen (SOH) als konservativere Organisation.

 

1. Oktober 1992: Das revidierte Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Es bringt gleiches Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen (im Prinzip 16 Jahre). Gleichzeitig wird das Verbot von gleichgeschlechtlicher Sexualität im Militär und jenes der homosexuellen Prostitution abgeschafft.Damit sind letzte Spezialbestimmungen für Lesben und Schwule vom Tisch. Es verbleibt das faktische Heiratsverbot für gleichgeschlechtliche Paare

 

5. Juni 1993: PINK CROSS wird als neue umfassende Dachorganisation der Schweizer Schwulen gegründet. Die professionelle Geschäftsstelle nimmt im März 1994 ihren Betrieb auf.

 

9. Januar 1995: Die von PINK CROSS massgeblich unterstützte Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" wird mit ca. 85'000 Unterschriften an die Eidgenössichen Räte übergeben.

 

1996: Mit Aktionen vor Blutspendezentren in diversen Städten und Lobbying in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz kann PINK CROSS verhindern, dass das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) in einer Verordnung festlegt, dass Schwule generell vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht die sexuelle Orientierung, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend ist für eine Ansteckung mit HIV. In der Praxis des SRK bleibt der Ausschluss der Schwulen jedoch bestehen.

 

31. Mai 1997: Erste grosse nationale Lesben- und Schwulenkundgebung. Auf dem Berner Bundesplatz demonstrieren 6'000 Menschen dafür, dass die neue Bundesverfassung auch Lesben und Schwule vor Diskriminierung schützt. Zwar schafft es der Begriff "sexuelle Orientierung" nicht in den Diskriminierungsartikel, doch mit dem Begriff der "Lebensform" sind die Schwulen und Lesben neu durch die Verfassung vor Diskriminierung geschützt. Dazu beigetragen haben neben der Kundgebung auch eine breitangelegte Postkartenaktion an die ParlamentarierInnen (Januar/Februar 1998), ein ganzseitiges Inserat in sechs grossen Schweizer Tageszeitungen mit 921 Unterzeichnenden (März 1998) sowie die unermüdliche politische Überzeugungsarbeit durch PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz LOS.

 

 

21. Januar 1998: Auf Antrag von PINK CROSS wird erstmals ein schwuler Überlebender des Holocaust durch den Holocaust-Fonds mit 2000 Franken unterstützt und Schwule so als Opfergruppe anerkannt. Sieben weitere folgen im Verlauf des Jahres. Eine Spendenaktion von PINK CROSS bringt über 13 000 Franken ein, welche an die Holocaust-Opfer verteilt werden.

 

1. März 1998: Mit der Rainbow Line können über die Nummer 0848 80 50 80 rund um die Uhr Texte zu den Themen Schwul, Coming-Out etc. abgehört werden. Abends ist auch ein persönliche Beratung möglich. 5 deutschschweizer Organisationen unter dem Patronat von PINK CROSS und mit der finanziellen Unterstützung der Aids-Hilfe Schweiz sind an dem Projekt beteiligt.

 

Juli 1998: In Genf nimmt das Secrétariat romand von PINK CROSS seinen Betrieb auf. Der frischgebackene "Secrétaire romand", Yves de Matteis, soll vor allem die Vernetzung in der französischen Schweiz vorantreiben und als Ansprechperson für die französischsprachigen Mitglieder und Medien dienen.

 

15. Juni 1999: Nach jahrelangem Warten veröffentlicht das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement endlich seinen Bericht zur rechtlichen Situation gleichgeschlechtlicher Paare. Wichtigster Punkt: Auch das EJPD sieht Handlungsbedarf.

 

9. September 1999: Vor verschiedenen Standesämtern machen Schwule und Lesben darauf aufmerksam, dass sie, im Gegensatz zu den heterosexuellen Paaren, welche diesen Tag als Termin für ihre Heirat gewählt haben, keine Möglichkeit haben, ihre Partnerschaften rechtlich absichern zu lassen.

 

18. September 1999: Zweite grosse Lesben- und Schwulendemo auf dem Berner Bundesplatz. Unter dem Motto "Ja, wir wollen" fordern 6000 Personen gleiche Rechte. Neun Tage später beauftragt der Nationalrat seine Rechtskommission mit 104 gegen 46 Gegenstimmen, ein Gesetzesprojekt für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft auszuarbeiten.

 

25. Oktober 2000: Bundesrätin Ruth Metzler verkündet den Grundsatzentscheid des Bundesrats, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anerkannt und staatlich abgesichert werden sollen. Der Bundesrat hat das Justizdepartement beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ausgeschlossen bleibt für den Bundesrat die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare. Die Lösung soll weitgehend eigenständige Wirkungen haben. Eine Öffnung der Ehe oder eine registrierte Partnerschaft mit weitgehend ehegleichen Wirkungen werden abgelehnt.

 

29. November 2002: Bundesrätin Ruth Metzler präsentiert den Entwurf für das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.

 


18. Juni 2004: Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare passiert die Schlussabstimmung im Nationalrat   mit 112:21 Stimmen bei 16 Enthaltungen und im Ständerat mit 33:5 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Eidgenössische Demokratische Union EDU kündet das Referendum gegen das Gesetz an.

 

7. Oktober 2004: Das  Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz unter  Führung der Eidgenössichen Demokratischen Union ist mit 67'000 Unterschriften zustande gekommen.

 

5.  Juni  2005: Die Stimmberechtigten der Schweiz nehmen das  Partnerschaftsgesetz mit mit 58% Ja-Stimmen an.

 

9. Dezember 2005: Der Bundesrat bestätigt den 1. Januar 2007 als Termin für das Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes.

 

1. Januar 2007: Das Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft.

 

3. Juni 2009: Das Komitee «Gleiche Chancen für alle Familien» lanciert die Petition zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Bezug auf Adoption und Kinderrechte. www.familienchancen.ch