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Klage gegen die Junge SVP Wallis: Weiterzug ans Bundesgericht Drucken E-Mail
Freitag, 30. April 2010

Die Klägerschaft akzeptiert den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts nicht und rekurriert beim Bundesgericht. Die Führung der Jungpartei hatte seit dem 17. Mai 2009 wiederholt homophobe Schmähschriften publiziert.

 

In seiner Entscheidung vom 29. März 2010 bestätigt das Walliser Kantonsgericht das Nichteintreten auf die Strafanzeigen. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer haben heute eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingericht, in welcher sie zwölf Verletzungen von Bundes- und internationalem Recht rügen. Sie stützen sich auf die Artikel 3 bis 8, 30 bis 33, 97 und 98, 173 ff. und 261bis StGB, den Artikel 8 Absatz 2 BV und Artikel 14 EMRK, welche jede Form der Diskriminierung verbietet, die Artikel 7 BV und Artikel 8 Absatz 1 EMRK, welche das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Menschenwürde garantieren, Artikel 29 BV, welcher den Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung und ein rasches Verfahren sicherstellt, sowie die Artikel 29a BV und 13 EMRK, da den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer durch die Verweigerung der Strafanzeige die Rechtsweggarantie nicht gewährt wird.

 

(Auszug aus dem französischen Communiqué von LOS und PINK CROSS)

 

Links:

Pressecommuniqué von LOS und PINK CROSS vom 29. März 2010 zum Entscheid des Walliser Kantonsgericht

 

 
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