Pressecommuniqué von PINK CROSS und LOS zum Entscheid des Walliser Kantonsgericht vom 29. März 2010
«Arschficker-Miliz»,
«wildgewordene Irre» oder auch harmloser «Tunten» – mit derartigen Ausdrücken
bedachte die junge SVP des Kantons Wallis 42 KlägerInnen, welche sich gegen
homophobe Schmähschriften auf der Internetseite der Partei wehrten. Das
Walliser Kantonsgericht hat die Klage als teilweise unzulässig abgelehnt. Die
KlägerInnen überlegen sich einen Weiterzug ans Bundesgericht.
Am 15. Juli 2009 reichten 42 Personen Klage ein gegen homophobe Schmähschriften, welche die Führung der Walliser Jungen SVP am 17. Mai und am 3. Juni publiziert und deren Äusserungen sie seither mehrfach wiederholt hatte, zuletzt in ihrem Communiqué vom 30. März 2010. Die Klägerschaft repräsentiert alle LGBT-Gruppen der Romandie, wie auch der nationalen Dachorganisationen. Anlass für die Klagen gaben insbesondere die zahlreichen und immer heftigeren Attacken der Beschuldigten gegen die KlägerInnen.
Zur Erinnerung: die KlägerInnen wurden auf dem Internet regelmässig mit schockierenden Ausdrücken eingedeckt, welche massive und systematische Diskriminierungen gegenüber aller homosexuellen Personen darstellen. Die Junge SVP spricht von der «Regenbogen-Miliz» (milice multicolore), der «Sturmspitze der Organisationen der mit Federn verzierten Abnormalen» (fer(e) de lance des associations d’emplumés déviants du Valais), von , «wildgewordenen Irren» (folles furieuses), die «Arschficker-Miliz» (milice pédoncule*) und «Tunten» (tarlouzes), um nur einige der benutzten Ausdrücke auf deutsch zu übersetzen
In der Optik der Autoren der Schmähschriften, will diese «A****-Miliz» nur jene bestrafen, die sich nicht von hinten f*** lassen wollen. Die «Pédoncules» – um beim gewählten Vokabular zu bleiben – werden dargestellt als psychisch Kranke, Opfer einer «krankhaften Abweichung», die sie dazu zwingt allen ihre Abscheulichkeiten vor Augen zu führen. Oder wahlweise als «Verkorkste, die von allen Dächern verkünden, dass sie sie es gerne mit dem Werkzeug treiben, das eurem gleicht...»
Darüber hinaus, um bei den Vorwürfen der Beschuldigten zu bleiben, werden von der «Rosa-Khmer-Lobby» «Gestapo-Methoden» eingesetzt, um die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Der Verweis auf die Gestapo ist in diesem Zusammenhang, da auf deren Geheiss auch zehntausende Homosexuelle gefoltert und Konzentrationslager deportiert wurden, umso schockierender.
Sämtliche Äusserungen machen eines klar: Es wird versucht, homosexuellen Personen die Menschlichkeit abzusprechen, damit man sie ungestraft massiv diskriminieren darf.
Aus der Sicht von LOS und PINK CROSS dürfen solche Angriffe auf keinen Fall toleriert werden und die KlägerInnen müssen auf jeden Fall unterstützt werden bei der Verteidigung ihres Grundrechts der persönlichen Ehre und im Kampf gegen derartige Diskriminierung. Die Tatsache, dass das Strafrecht keine Handhabe bietet gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung stellt dabei kein Hindernis dar – die Klägerschaft hofft zumindest, sowohl in ihrer persönlichen Ehre als auch als soziale Gruppe geschützt zu werden.
In seinem Entscheid vom 29. März 2010 bestätigt das Walliser Kantonsgericht die Unzulässigkeit der Klage, insoweit sich diese auf das Communiqué der JSVP Valais Romand vom 17. Mai 2009 stützt. Das Gericht zieht weiter in Erwägung, dass sämtliche anderen in der Klage erwähnten Vorgänge Gegenstand eines Strafverfahrens sind, welches weiterhin beim zuständigen Walliser Untersuchungsbehörden hängig ist.
Dementsprechend ist das Ziel der eingereichten Klage weiterhin erreichbar und die Klägerschaft erwartet von den Untersuchungsbehörden, dass sämtliche fraglichen Äusserungen überprüft und die verantwortlichen Personen zur Verantwortung gezogen werden.
In jedem Fall kann der Entscheid des Walliser Kantonsgerichts vom 29. März 2010 an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Klägerschaft prüft momentan die Möglichkeiten einer entsprechenden Beschwerde.
* pédoncule bezeichnet eigentlich den Stengel einer Pflanze – hier handelt es sich um eine Wortspiel aus pédé und cul (pédé: Schwuchtel, cul: Arschloch (Entschuldigung))
|