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PINK CROSS-Erklärung zu Pädosexualität |
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Dienstag, 7. Oktober 2003 |
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Sexualität ist etwas Individuelles. Sie hat verschiedenste, teils gewöhnliche, vielleicht aber auch ungewöhnliche und bizarre Formen, die Aussenstehenden oft befremdend, ja, lächerlich erscheinen. Solange diese Formen einvernehmlich ausgeübt werden, nicht selbstzerstörerisch sind und von den Betroffenen nicht als Problem empfunden werden, sind sie zu tolerieren und zu banalisieren - also als normal zu betrachten. Meist führt nicht das Ausleben der Sexualität, sondern ihre Unterdrückung zu individueller und gesellschaftlicher Frustration und zu Konflikten.
Sexueller Missbrauch ist die Ausnützung von Abhängigkeit,
Vertrauen und/oder Macht, um einseitige sexuelle Wünsche durchzusetzen.
Diese Erscheinung kann es in jeder geschlechtlichen Zusammensetzung
einer sexuellen Beziehung geben und Opfer können Frau und Mann sein.
Toleranz gegenüber allen Formen von sexuellen Vorlieben darf nie Toleranz gegenüber sexuellem Missbrauch bedeuten.
Pädosexualität bezieht sich auf das Alter bzw. die Reife bzw.
Unreife des Sexualpartners. Jugendliche und Kinder sind von Erwachsenen
oft abhängig und leicht beeinflussbar. Erwachsene stehen gegenüber
Jugendlichen und Kindern in einer Machtposition. Erlebnisse in der
Entwicklungsphase der Identität können besonders traumatisch erlebt
werden und unter Umständen lebenslängliche psychische Folgen haben.
Die Schutzaltersgrenze ist deshalb nötig und richtig, auch wenn sie
nicht jedem individuellen Fall zu gerecht werden vermag. Sie
bedeutet Verzicht für Erwachsene auf Sex mit sexuell Unmündigen, aber
auch Verzicht von sexuell unmündigen Jugendlichen auf Sex mit
Erwachsenen. Dieser Verzicht ist angesichts des Missbrauchspotentials
gerechtfertigt.
Auch eine Beziehung mit einem Jugendlichen über dem Schutzalter kann
sexueller Missbrauch sein – und umgekehrt muss eine strafrechtlich
illegale Beziehung nicht in jedem Fall sexuellen Missbrauch beinhalten. Die Schutzaltersgrenze entlässt die Erwachsenen nicht ausder Verantwortung gegenüber jüngeren Sexualpartnern bzw. Sexualpartnerinnen.
PINK CROSS verurteilt jede Art von sexuellem Missbrauch. Männliche
Opfer von sexuellem Missbrauch können sich direkt an Pink Cross oder
noch besser an die unten aufgeführte Beratungsstelle wenden. Werktags
von 19 - 21 Uhr kann auch das schwule Beratungstelefon RainbowLine 0848
80 50 80 geeignete Adressen vermitteln.
Für die Verfolgung von Straftatbeständen im Bereich der Pädosexualität fordert PINK CROSS von den Behörden und den Medien die Einhaltung der geltenden Grundsätze der Rechtssprechung:
Die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines Urteils gilt auch für
Pädosexuelle. Das muss ebenso für die Praxis gelten, Namen von
Verdächtigen grundsätzlich nicht zu nennen. Alles andere ist Rufmord an möglicherweise Unschuldigen. Personen, die sich zu Unrecht verfolgt oder öffentlich verunglimpft fühlen, vermittelt PINK CROSS geeignete Rechtsberatung.
Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Jungen und Männer
Tel. 043 322 15 00
www.opferberatungsstelle.ch
PINK CROSS, im Oktober 2003
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