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Massnahmen gegen Zwangsehen sinnvoll |
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Montag, 16. Februar 2009 |
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PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz LOS begrüssen die Vorschläge des Bundesrats zur Verhinderung von Zwangsheiraten. Sie schlagen zusätzlich vor,
drohende Zwangsverheiratung für Lesben und Schwule als Asylgrund
anzuerkennen
Bern, 13. Februar 2009
Stellungnahme zur Vernehmlassung: 06.3658 Motion Heberlein - Gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken für die Einladung zum genannten Vernehmlassungsverfahren und nehmen gerne wie folgt zum Vorentwurf Stellung:
- Zwangsheiraten sind eine Form von Gewalt an den betroffenen Frauen und Männern und stel-len eine Verletzung der Menschenrechte dar. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Massnahmen im Zivilgesetzbuch und im internationalen Privatrecht zielen darauf ab, einerseits Zwangsehen, andererseits Ehen mit Minderjährigen zu verhindern und zu ächten. LOS und Pink Cross begrüssen deshalb im Grundsatz die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen.
- LOS und Pink Cross unterstützen die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches, welche die ZivilstandsbeamtInnen ausdrücklich dazu verpflichtet, sich über den freien Willen der Heiratenden zu vergewissern. Allerdings besteht bei der vorgesehenen Ausdehnung der Kompetenzen der Zivilstandsämter eine gewisse Gefahr von beamtlicher Willkür. Wichtig scheint uns daher die Sensibilisierung und die interkulturellen Schulung der betroffenen Behör-den.
- Die vorgesehene Erweiterung der unbefristeten Eheungültigkeitsgründe um den Tatbestand, dass die Ehe (oder eingetragene Partnerschaft) nicht aus freiem Willen geschlossen worden ist, scheint an sich eine geeignete Massnahme, um Zwangsverheiratungen in der Schweiz mindestens teilweise vorzubeugen. Die
- Tatsache, dass Drittpersonen zeitlich unbefristet auf Ungültigkeit klagen können, birgt allerdings die Gefahr von missbräuchlichen Klagen in sich. So ist im Zusammenhang mit der Eintragung homosexueller Partnerschaften insbesondere zu befürchten, dass sich homophobe Personen an einer eingetragenen Partnerschaft stören und Klage einreichen könnten.
- LOS und Pink Cross teilen die im Bericht dargelegte Ansicht, dass die Informations- und Beratungsangebote ausgebaut und die Sensibilisierungsarbeit verstärkt werden soll. Dabei ist allerdings zu beachten, dass hierfür auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung ge-stellt werden müssen.
- Die Ausdehnung der Massnahmen gegen Zwangsheirat auf eingetragene Partnerschaften scheint vor allem aus formellen Gründen zu erfolgen. Sachlich gibt es dafür an sich keinen besonderen Grund; die Gefahr von Zwangseintragungen dürfte kaum bestehen. Wenn bei künftigen Gesetzesänderungen, die Ehepaare betreffen, die eingetragenen Paare konsequent mitberücksichtigt werden(z.B. im Namensrecht), haben wir gegen eine solche formelle Gleichstellung nichts einzuwenden.
- Über die vorgeschlagenen Massnahmen hinaus fordern LOS und Pink Cross dass die drohende Zwangsverheiratung von Lesben und Schwulen im Bereich des Asylrechts als Fluchtgrund anerkannt wird. Bei homosexuellen Frauen und Männern ist die Gefahr beson-ders gross, dass sie von ihren Familien gegen ihren Willen mit einer Person des anderen Geschlechts verheiratet werden. Oft können sich die potentiellen Opfer einer solchen Zwangsheirat nur durch Flucht aus dem Heimatland entziehen. Dieser Realität ist Rechnung zu tragen, indem die drohende Zwangsverheiratung von Lesben und Schwulen im Asylrecht als Fluchtgrund anerkannt wird.
Wir bitten Sie, unsere Ausführungen bei der Überarbeitung der Vorlage zu berücksichtigen und danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit freundlichen Grüssen
Für LOS und Pink Cross
Nadja Herz
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