|
Die Zürcher Gay-Szene kann aufatmen. Clubähnliche Bars und Gay-Betriebe
widersprechen dem Gastgewerbegesetz nicht. Es dürfen dort auch Sachen
geschehen, die in einem Tea-Room nicht angehn.
Das
Zürcher Obergericht hat den Betreiber einer Gay-Bar mit Dark-Room, der Wildsau-Bar von
allen Vorwürfen freigesprochen. Es stellt fest, dass die Bar des Beklagten dank einer
strikten Eingangskontrolle nicht allgemein zugänglich war. Es wurden
nur volljährige Personen eingelassen, die suchten, was die Bar bot:
namentlich die Gelegenheit zu einvernehmlichen, sexuellen Handlungen.
Damit ist nach Auffassung des Obergerichts den Anforderungen für Sitte
und Ordnung Rechnung getragen. Es rügt die Vorinstanz, weil sie die
Eingangskontrolle gar nicht berücksichtigt, sondern als unzulässig
beurteilt hatte. Die Vorinstanz hatte den Betreiber am 8. Januar 2008
schliesslich schuldig gesprochen, in seinem Lokal unsittliche
Handlungen geduldet zu haben.
Keine Diktatur der Mehrheit
Es könne mit der Forderung nach Sitte und Anstand im Gastgewerbegesetz
nicht darum gehen, einer Minderheit die Moralanschauungen der Mehrheit
aufzuzwingen und ihr den Raum für die eigene private Lebensgestaltung
zu nehmen, hält das Obergericht dem entgegen. Das Gericht zieht
ausdrücklich den Vergleich zu den Swinger-Clubs, welche
Heterosexuellen, die dies wünschen, gegen Eintritt ohne weitere
Einschränkungen die Möglichkeit zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten
gibt.
Das Obergericht hat den Barbetreiber in seinem Urteil vom 18. November
2008 vollumfänglich freigesprochen. Ausserdem erhält er eine
Prozessentschädigung von 5000 Franken.
Grosse Erleichterung für die Zürcher Gay-Betriebe
Für die Gay-Betriebe der Stadt Zürich bedeutet dieses Urteil eine
grosse Erleichterung. Insbesondere, dass das Gericht eine
Eintrittskontrolle als legal und auch zweckmässig erachtet, beendet die
nun schon seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit, welche auch durch
die Verhandlungen mit der Stadt nie restlos beseitigt werden konnte.
Das Gerichtsurteil macht die ausgehandelten Lösungen, welche an
bauliche Massnahmen im Bereich der Dark-Rooms sowie an
Bewilligungsänderungen gebunden waren, teilweise überflüssig. Aufgrund
der nun erfolgten Rechtssprechung, ergeben sich neue Grundlagen. Die
Vereinigung der Gay-Betriebe Schweiz VEGAS wird mit Unterstützung von PINK CROSS bei der Stadt um ein neuerliches Treffen nachsuchen, um nun
definitive Regeln für das Errichten und das Betreiben von Dark-Rooms
festzulegen.
Medienmitteilung des Vereins Gay-Betriebe Schweiz (VEGAS)
und der Schweizerischen Schwulenorganisation PINK CROSS
|