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Rechtsberatung in Stichworten
Ausländische PartnerInnen
Kinder
Erbrecht

 

Kinder

Einzelpersonen über 35 können in der Schweiz in besonderen Fällen Kinder adoptieren. Die sexuelle Orientierung spielt dabei keine Rolle.

 

Personen in eingetragener Partnerschaft können keine Kinder adoptieren, auch nicht die Kinder der Partnerin oder des Partners (sog. Stiefkindadoption).

 

Eingetragene PartnerInnen können und müssen für Kinder der PartnerIn im Alltag elterliche und erzieherische Funktionen wahrnehmen.

 

Homosexualität ist kein Grund für die Entziehung der elterlichen Obhut oder des elterlichen Sorgerechts. (Bundesgericht BGE 108 II 369 f. )

 

 



 
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