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Rechtsberatung in Stichworten |
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Kinder
Einzelpersonen über 35 können
in der Schweiz in besonderen Fällen Kinder adoptieren. Die sexuelle
Orientierung spielt dabei keine Rolle.
Personen in eingetragener
Partnerschaft können keine Kinder adoptieren, auch nicht die Kinder der
Partnerin oder des Partners (sog. Stiefkindadoption).
Eingetragene PartnerInnen
können und müssen für Kinder der PartnerIn im Alltag elterliche und
erzieherische Funktionen wahrnehmen.
Homosexualität ist kein
Grund für die Entziehung der elterlichen Obhut oder des elterlichen Sorgerechts.
(Bundesgericht BGE 108 II 369 f. )
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