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| PC : | 80-74157-7 |
| Adresse: | Pink Cross 3001 Bern |
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Eingetragene Partnerschaft für schwule und lesbische Paare |
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Am 5.
Juni 2005 haben die Stimmberechtigten der Schweiz das Bundesgesetz über die
eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare mit 58% Ja-Stimmen
angenommen. Das Gesetz ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Seit diesem Datum können schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen und erhalten nahezu gleiche Rechte wie heterosexuelle Ehepaare, mit Ausnahme der Adoption und dem Zugang zu medizinisch unterstützten Methoden der Fortpflanzung.
- Ausführlicher Leitfaden, mit den wichtigsten Infos zu Vorgehen
und Auswirkungen (
Leitfaden)
Schweizer «Homo-Ehe»: ein Dauerbrenner für die schweizerische Schwulenorganisation
Für
PINK CROSS ist die Geschichte des Partnerschaftsgesetzes etwas länger, als für
die Bundesverwaltung. Hier ein – unvollständiger – Überblick.
- 1994
beteiligte sich PINK CROSS massgeblich an der Petition «Gleiche Rechte für
gleichgeschlechtliche Paare», die am 9. Januar 1995 eingereicht wurde.
- 1997
haben PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz LOS beim Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartement zwei Varianten für eine Gesetzeslösung
eingereicht.
- Am
18. September 1999 veranstaltete PINK CROSS mit Partnerorganisationen in Bern
eine Grosskundgebung für ein Partnerschaftsgesetz.
- Am
27. September 1999 beauftragte der Nationalrat seine Rechtskommission mit der
Ausarbeitung eines Gesetzes über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Im
Anschluss suchten die Organisationen den Kontakt zu dieser Kommission und
versorgten sie mit Informationen zu den Anliegen der Lesben und Schwulen an ein
Partnerschaftsgesetz
- Am
25. Oktober 2000 verkündete Bundesrätin Ruth Metzler den Grundsatzentscheid des
Bundesrates, selber ein Gesetz auszuarbeiten. Trotz intensiven Bemühungen gab
es während der Erarbeitung des Gesetzes keine echten Kontakte zu den
zuständigen Stellen im EJPD.
- Am
14. November 2001 stellte Bundesrätin Ruth Metzler den Vorentwurf für ein
Bundesgesetz über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft vor. Pink Cross und
seine Partnerorganisationen nahmen an der Vernehmlassung teil und belieferten
die lesbischwulen Organisationen und interessierten Kreise mit den für eine
Stellungnahme nötigen Informationen.
- Am
29. November 2002 stellte der Bundesrat den definitiven Gesetzesvorschlag
zuhanden des Parlaments vor. Während des parlamentarischen Prozesses suchten
Pink Cross und seine Partnerorganisationen immer wieder das Gespräch mit den
vorberatenden Kommissionen beider Räte und wandten sich auch direkt an die
Ratsmitglieder. Dieser Weg bedeutete einerseits das Eingehen von Kompromissen.
So musste namentlich das Verbot der Adoption und der Methoden der künstlichen
Befruchtung schliesslich hingenommen werden. Am Ende des langen Prozesses steht
aber ein Gesetz, dass sehr viele Ungerechtigkeiten, Härten und nicht zu
regelnde Probleme für gleichgeschlechtliche Paare aus der Welt schafft.
- Am
18. Juni 2004 wird das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für
gleichgeschlechtliche Paare vom Eidgenössischen Parlament definitiv
verabschiedet.
- 7.
Oktober 2004: Das Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz unter Führung
der Eidgenössischen Demokratischen Union ist mit 67'000 Unterschriften zustande
gekommen.
- 5.
Juni 2005: Die Stimmberechtigten der Schweiz nehmen das
Partnerschaftsgesetz mit 58% Ja-Stimmen an.
- 1. Januar 2007: Das Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft
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