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Dank PINK CROSS sind Homo- und Bisexualität Menschenrechts-Thema Drucken E-Mail
Mittwoch, 9. April 2008

Erstmals kommen in einem Bericht über die Menschenrechte in der Schweiz auch Schwule und Lesben vor. Dank PINK CROSS haben sexuelle Orientierung und Identität Eingang sowohl in den offiziellen Bericht der Schweiz an die UNO als auch in den Bericht der Menschenrechtsorganisationen gefunden.

Jedes Land muss im UNO-Menschenrechtsrat alle vier Jahre Rechenschaft über die Menschenrechtslage ablegen. Die Schweiz muss ihren Bericht zur "Allgemeinen, Periodischen Überprüfung" (Universal Periodical Review UPR) im Mai einreichen. Dass lesbischwule Anliegen vorkommen, ist in erster Linie der guten Vernetzung von PINK CROSS zu verdanken – und der Offenheit, mit welcher das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA sowie die UPR-Koalition der Menschenrechtsorganisationen unseren Anliegen schliesslich begegnet sind.

Ursprünglich war nämlich gar nichts vorgesehen und von den Sitzungen erfuhren wir jeweils nur ganz kurzfristig und waren dann halt einfach da. Mit Erfolg: Hier was der Bericht der Organisationen als sechsten von 48 Punkten vermerkt:

 

Auszug aus dem Bericht der UPR-Koalition
In der Schweiz verfügt die LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender) -Minderheit über keine institutionelle Unterstützung, um ihre Rechte geltend zu machen. Ihre Diskriminierung wird stillschweigend akzeptiert. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität werden in der Verfassung nicht explizit als Diskriminierungsgrund aufgeführt. Im Moment gibt es kein Gesetz, das die Diskriminierung dieser Personengruppe unter Strafe stellt.
 
Das EDA lud PINK CROSS immerhin von selbst zur Stellungnahme ein. Auch in diesem Bericht waren sexuelle Orientierung (homo/bi) und Identität (inter/trans) nicht erwähnt. Auf die Intervention von PINK CROSS (siehe Kasten) reagierte der Betreuer des Dossiers aber umgehend und offen. In dem auf 20 Seiten beschränkten Bericht fand folgende Stellungnahme Eingang.
 
Auszug aus dem offiziellen Bericht
Die Bundesverfassung, welche die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Nicht-Diskriminierung garantiert, enthält keine Schutzbestimmung speziell für homosexuelle Personen. Das Partnerschaftsgesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2007, bringt die Eintragung der Partnerschaft und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren so eine juristische Anerkennung ihrer Verbindung; eingetragene Partner sind Ehepaaren ähnlich gestellt. Allerdings sind durch eine eingetragene Partnerschaft verbundene Personen nicht befugt, ein Kind zu adoptieren noch auf die medizinisch unterstütze Fortpflanzung zurückzugreifen. Zurzeit untersagt kein Strafgesetz spezifisch homo-, bi- oder transphobe Akte in der Schweiz (Unautorisierte Übersetzung, Änderungen vorbehalten).
 
 
Zu den prioritären Punkten, welche der Bericht der Menschenrechtsorganisationen (UPR-Koalition) vermerkt, gehört im übrigen der fehlende gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in der Schweiz wie ihn PINK CROSS fordert, sowie eine offizielle, unabhängige Instanz zur Überwachung der Menschenrechtssituation in der Schweiz.
 
Moël Volken

Auszug des Schreibens an das EDA
Die Tatsache, dass die sexuelle Orientierung durch Ihren Bericht nicht einmal erwähnt wird, beschreibt die Lage der homo- und bisexuellen Minderheit in der Schweiz treffend: Inexistent, nicht berücksichtigt in den gesetzlichen Bestimmungen gegen Diskriminierung, ausgeschlossen von den staatlichen Schutzmechanismen, welche es auch seien, nicht im Bewusstsein der Instanz, welche für die Überwachung der Menschenrechte in der Schweiz zuständig ist.

 

 

 
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