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Steuerformulare und eingetragene Partnerschaft: Einer muss die Frau sein Drucken E-Mail
Mittwoch, 9. April 2008

Vor zweieinhalb Jahren wurde das Partnerschaftsgesetz vom Volk angenommen. In den Steuerformularen der meisten Kantone ist davon allerdings wenig bis nichts zu sehen. Die schweizerische Schwulenorganisation PINK CROSS und die Lesbenorganisation Schweiz LOS rügen deshalb die Steuerverwaltungen. 

Nicht schlecht staunen zurzeit Schwulenpaare in vielen Kantonen und fragen sich, wer nun auf dem Formular für die Steuererklärung als „Ehefrau“ zeichnen soll. Obschon seit Annahme des Partnerschaftsgesetzes über zweieinhalb Jahre vergangen sind, haben es die meisten kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht geschafft, Formulare zu kreieren, die den neuen Zivilstand einigermassen korrekt berücksichtigen.


Auch bei den elektronischen Formularen sieht es nicht besser aus. Allfällige Lösungsansätze sind beim näheren Hinsehen oft schludrig und wenig durchdacht. Die Version Baselland/Aargau lässt dem einen Partner die Wahl, ob er sich als "der" Ehefrau oder "die" Ehefrau eintragen lassen kann. In einem anderen Kanton wiederum ist das Feld PartnerIn 2 nur ausfüllbar, wenn PartnerIn 1 ein Mann ist.

 

z.B. Bern: "Keine Formulierung bekannt"


Für den Kanton Zürich ist die Erklärung gefunden: Die Einkommen der Paare werden erst 2009 erhoben. Dieses deklarieren sie noch getrennt. Die Begründungen aus den meisten Finanzdirektionen spiegeln aber oft den schlechten Willen der Behörden wider. Der Kanton Bern behauptet z.B. es sei keine Formulierung bekannt, welche sich gleichermassen für verheiratete Steuerpflichtige und für Personen mit eingetragener Partnerschaft eignet.


Dass es auch anders geht, zeigen die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Tessin, Waadt und Zug, welche Lösungen gefunden haben, die handlich und befriedigend sind. Gute Noten verdient ausserdem die elektronische Lösung des Kantons Solothurn.

 

Eine Frage von Würde und Recht


PINK CROSS und LOS haben den Steuerverwaltungen deshalb einen Brief geschrieben mit der Aufforderung, die Formulare den Erfordernissen des geltenden Rechts sowie der Würde von Lesben und Schwulen in Partnerschaften anzupassen.

 
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