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Ungarn

Seit 1995 geniessen gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Konkubinatspaare.

 

1995 fällte das ungarische Verfassungsgericht 1995 ein überraschendes Urteil. Es wurde beschlossen, dass ein Männer- oder Frauenpaar gleich behandelt werden müsse wie ein heterosexuelles Konkubinatspaar, da die aktuelle juristische Praxis der menschlichen Würde widerspreche und daher verfassungswidrig sei. Das Parlament sah sich daher dazu veranlasst, die Definition von Konkubinat so anzupassen, dass sie auch gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet. Konkubinats- und Ehepaare geniessen beinahe die gleichen Rechte.

Die Adoption und die medizinisch assistierte Fortpflanzung sind für homosexuelle Personen oder anerkannte Paare nicht erlaubt.

Es existiert kein Antidiskriminierungs- oder Antihomophobie-Gesetz.

 

 



 
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