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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Ungarn
Seit 1995 geniessen
gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle
Konkubinatspaare.
1995 fällte das ungarische
Verfassungsgericht 1995 ein überraschendes Urteil. Es wurde beschlossen, dass
ein Männer- oder Frauenpaar gleich behandelt werden müsse wie ein
heterosexuelles Konkubinatspaar, da die aktuelle juristische Praxis der
menschlichen Würde widerspreche und daher verfassungswidrig sei. Das Parlament
sah sich daher dazu veranlasst, die Definition von Konkubinat so anzupassen,
dass sie auch gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet. Konkubinats- und Ehepaare
geniessen beinahe die gleichen Rechte.
Die Adoption und die
medizinisch assistierte Fortpflanzung sind für homosexuelle Personen oder
anerkannte Paare nicht erlaubt.
Es existiert kein Antidiskriminierungs-
oder Antihomophobie-Gesetz.
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