|
Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
|
|
|
Seite 5 von 27
Schweden
Schweden hat am 1. Mai 2009 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare
verschiedengeschlechtlichen Paaren in allen Lebensbereichen
gleichgestellt (Details sind im Ehegesetz geregelt - Äktenskapsbalk
1987:230).
Gemäss schwedischem Recht können Ehen entweder bürgerlich
(bei einem sogenannten "vigselförrättare") oder von einer anerkannten
Glaubensgemeinschaft geschlossen werden. Eine Glaubensgemeinschaft hat
nur dann das Recht, Ehen zu schliessen, wenn sie sowohl verschieden-,
als auch gleichgeschlechtliche Ehen schliesst. Die schwedische Kirche
hat sich am 22. Oktober 2009 entschieden, ab 1. November 2009 auch
gleichgeschlechtliche Paare zu trauen und damit die Ehe auch kirchlich
für Homosexuelle zu öffnen.
Für nicht verheiratete Konkubinatspaare (sowohl hetero- als auch
homosexuell) regelt ein spezielles Gesetz (Sambolag 2003:376)
bestimmte Rechte und Pflichten.
Homosexualität wird als Asylgrund anerkannt.
Zudem sind Homosexuelle
durch ein Antidiskriminierungsgesetz umfassend geschützt
(Diskrimineringslag 2008:567). Die Interessen werden insbesondere auch
durch den Diskriminierungsombudsman gewahrt.
Stand 24.10.2009
|