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Schweden

 

Schweden hat am 1. Mai 2009 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen Paaren in allen Lebensbereichen gleichgestellt (Details sind im Ehegesetz geregelt - Äktenskapsbalk 1987:230).

 

Gemäss schwedischem Recht können Ehen entweder bürgerlich (bei einem sogenannten "vigselförrättare") oder von einer anerkannten Glaubensgemeinschaft geschlossen werden. Eine Glaubensgemeinschaft hat nur dann das Recht, Ehen zu schliessen, wenn sie sowohl verschieden-, als auch gleichgeschlechtliche Ehen schliesst. Die schwedische Kirche hat sich am 22. Oktober 2009 entschieden, ab 1. November 2009 auch gleichgeschlechtliche Paare zu trauen und damit die Ehe auch kirchlich für Homosexuelle zu öffnen.

 

Für nicht verheiratete Konkubinatspaare (sowohl hetero- als auch homosexuell) regelt ein spezielles Gesetz (Sambolag 2003:376) bestimmte Rechte und Pflichten. Homosexualität wird als Asylgrund anerkannt.

 

Zudem sind Homosexuelle durch ein Antidiskriminierungsgesetz umfassend geschützt (Diskrimineringslag 2008:567). Die Interessen werden insbesondere auch durch den Diskriminierungsombudsman gewahrt.

 

Stand 24.10.2009

 

 

 



 
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