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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Norwegen
Basierend auf das dänische
Modell hat das norwegische Parlament (Storting) am 18. Dezember 1992 ein Gesetz über die
registrierte Partnerschaft verabschiedet.
Die Adoption ist erlaubt,
sofern das Kind aus Norwegen stammt, wie auch die Stiefkindadoption. Die
«assistierte Fortpflanzung» ist nur für verheiratete, i.e. heterosexuelle Paare
zugelassen.
Des weiteren können
homosexuelle Flüchtlinge, die in Norwegen aufgrund polititscher Motive Asyl
erhalten haben, ihren Partner einreisen lassen, sofern sie zuvor mindestens
zwei Jahre zusammengelebt haben.
Hingegen existiert keine
Bestrafung für homophobe Äusserungen oder Taten. (weiter Infos)
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