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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule
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Dänemark

Als weltweit erstes Land schuf Dänemark 1989 mit der registrierten Partnerschaft ein eheähnliches Institut für lesbische und schwule Paare. Der Gesetzestext besteht im Wesentlichen aus Verweisen auf das Eherecht. Im Grundsatz finden alle gesetzlichen Vorschriften, die sich auf Ehepaare beziehen (ausserhalb des eigentlichen Eherechts z.B. solche des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts) auf die registrierte Partnerschaft Anwendung. Dies gilt nicht für das Adoptionsrecht und das Recht auf künstliche Befruchtung. Seit 1999 können registrierte Partnerinnen und Partner die Kinder der Partnerin bzw. des Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Auch soll ab Januar 2007 die medizinisch assistierte Fortpflanzung für lesbische (und Single-) Frauen erlaubt sein. Das dänische Gesetz ist 1996 auch in Grönland in Kraft getreten.

 

Seit 1999 können auch nicht-dänische Paare, die seit mindestens 2 Jahren in Dänemark leben, ihre Partnerschaft registrieren lassen.

 

Ausserdem sind Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sowie homophobe Handlungen und Äusserungen strafbar. (Dänische Lesben- und Schwulenorganisation)

 




 
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