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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Dänemark
Als weltweit erstes Land
schuf Dänemark 1989 mit der registrierten Partnerschaft ein eheähnliches
Institut für lesbische und schwule Paare. Der Gesetzestext besteht im
Wesentlichen aus Verweisen auf das Eherecht. Im Grundsatz finden alle
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf Ehepaare beziehen (ausserhalb des
eigentlichen Eherechts z.B. solche des Sozialversicherungs- und des
Steuerrechts) auf die registrierte Partnerschaft Anwendung. Dies gilt nicht für
das Adoptionsrecht und das Recht auf künstliche Befruchtung. Seit 1999 können
registrierte Partnerinnen und Partner die Kinder der Partnerin bzw. des
Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Auch soll ab Januar 2007 die
medizinisch assistierte Fortpflanzung für lesbische (und Single-) Frauen
erlaubt sein. Das dänische Gesetz ist 1996 auch in Grönland in Kraft getreten.
Seit 1999 können auch
nicht-dänische Paare, die seit mindestens 2 Jahren in Dänemark leben, ihre
Partnerschaft registrieren lassen.
Ausserdem sind
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sowie homophobe
Handlungen und Äusserungen strafbar. (Dänische
Lesben- und Schwulenorganisation)
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