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Portugal

In Portugal sind seit 2001 gleich- und verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare gesetzlich nahezu gleichgestellt. Die vorgesehenen Rechtswirkungen treten ein, wenn das Paar länger als zwei Jahre zusammenlebt. Sie betreffen das Mietrecht, das staatliche Personalrecht, das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht. Nur verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare dürfen aber Kinder adoptieren. Einen Zivilstand für gleichgeschlechtliche Paare und eine Behandlung ähnlich der von Ehepaaren sieht das portugiesische Recht nicht vor.

 

 



 
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