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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Portugal
In Portugal sind seit 2001
gleich- und verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare gesetzlich nahezu
gleichgestellt. Die vorgesehenen Rechtswirkungen treten ein, wenn das Paar länger
als zwei Jahre zusammenlebt. Sie betreffen das Mietrecht, das staatliche
Personalrecht, das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht. Nur
verschiedengeschlechtliche Konkubinatspaare dürfen aber Kinder adoptieren.
Einen Zivilstand für gleichgeschlechtliche Paare und eine Behandlung ähnlich
der von Ehepaaren sieht das portugiesische Recht nicht vor.
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