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Finnland

Seit 2002 gilt auch in Finnland ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft. Es verweist weitgehend auf das Eherecht; gleichgeschlechtliche Paare können jedoch keinen gemeinsamen Namen annehmen und gemeinsam keine Kinder adoptieren. Anscheinend sprechen aber finnische Gerichte gleichgeschlechtlichen Paaren das Sorgerecht für Kinder eines Partners bzw. einer Partnerin zu. Mangels einer gesetzlichen Regelung der künstlichen Befruchtung steht diese in der Praxis auch Frauen offen, die allein oder in einer lesbischen Beziehung leben.

 

Eine registrierte Partnerschaft in einem nordischen Staat kann ein Paar eingehen, wenn mindestens eine der beiden Personen die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates oder die jeweils verlangte Wohnsitzdauer vorweisen kann, wobei die Staatsangehörigkeit eines andern (nordischen) Staates mit einer vergleichbaren Regelung der eigenen jeweils gleichgestellt wird.

 

 



 
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