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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Finnland
Seit 2002 gilt auch in
Finnland ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft. Es verweist weitgehend
auf das Eherecht; gleichgeschlechtliche Paare können jedoch keinen gemeinsamen
Namen annehmen und gemeinsam keine Kinder adoptieren. Anscheinend sprechen aber
finnische Gerichte gleichgeschlechtlichen Paaren das Sorgerecht für Kinder
eines Partners bzw. einer Partnerin zu. Mangels einer gesetzlichen Regelung der
künstlichen Befruchtung steht diese in der Praxis auch Frauen offen, die allein
oder in einer lesbischen Beziehung leben.
Eine registrierte
Partnerschaft in einem nordischen Staat kann ein Paar eingehen, wenn mindestens
eine der beiden Personen die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates oder
die jeweils verlangte Wohnsitzdauer vorweisen kann, wobei die
Staatsangehörigkeit eines andern (nordischen) Staates mit einer vergleichbaren
Regelung der eigenen jeweils gleichgestellt wird.
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