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Deutschland

Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung in einer «Lebenspartnerschaft» eintragen lassen. Die Lebenspartnerschaft u.a. Auswirkungen auf das Sozialrecht, Erbrecht, etc, beinhaltet aber auch Pflichten (z.B. Unterhaltspflicht, Pflicht zur gemeinsamen Lebensführung).

 

Die Adoption nicht verwandter Kinder ist nicht erlaubt, hingegen die Stiefkindadoption.

 

Die Ausführungsbestimmungen lassen den Ländern in einigen Aspekten freie Hand. So ist z.B. nicht festgelegt, wo die Registrierung stattfinden soll. Während in Bayern der Gang zum Notar ausreicht, um die Partnerschaft eintragen lassen, sind in anderen Ländern die Zivilstandsämter zuständig.

 

Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist im Rahmen des seit August 2006 existierenden «Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes» verboten

 

 



 
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