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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule |
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Deutschland
Seit dem 1. August 2001
können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung in einer
«Lebenspartnerschaft» eintragen lassen. Die Lebenspartnerschaft u.a.
Auswirkungen auf das Sozialrecht, Erbrecht, etc, beinhaltet aber auch Pflichten
(z.B. Unterhaltspflicht, Pflicht zur gemeinsamen Lebensführung).
Die Adoption nicht
verwandter Kinder ist nicht erlaubt, hingegen die Stiefkindadoption.
Die Ausführungsbestimmungen
lassen den Ländern in einigen Aspekten freie Hand. So ist z.B. nicht
festgelegt, wo die Registrierung stattfinden soll. Während in Bayern der Gang zum
Notar ausreicht, um die Partnerschaft eintragen lassen, sind in anderen Ländern
die Zivilstandsämter zuständig.
Die Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Identität ist im Rahmen des seit August 2006
existierenden «Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes» verboten
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