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Partnerschaftsregelungen für Lesben und Schwule
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Frankreich

In Frankreich wurde 1999 der sogenannte PaCS  (Pacte civil de solidarité; ziviler Solidaritätspakt) eingeführt. Er erlaubt Paaren - homo- oder heterosexuell, einen Vertrag einzugehen, der Auswirkungen im Steuer-, Sozialversicherungs-, Miet- und Ausländerrecht hat.

 

Obwohl der PaCS nur wenige rechtliche Auswirkungen hat, bewirkte er doch eine wichtige Entwicklung in Bezug auf die Einstellung gegenüber LGBT-Fragen. So haben die Ausdrücke «sich pacsen» oder «verpacst sein» in die Alltagssprache und in die französischen Wörterbücher Einzug gehalten.

 

Der PaCS bewirkt keine Änderungen bei verwandschaftliche oder elterliche Beziehungen, die verpacsten gelten nach wie vor als ledig. Es gibt auch kein Recht auf Adoption durch das Paar oder die medizinisch unterstützte Fortpflanzung.

 

Die Adoption ist an sich auch für alle über 28jährigen Ledigen erlaubt. Trotzdem war Homosexualität vor 2005 ein Ablehnungsgrund im Adoptionsverfahren.

 

Seit Anfang 2005 ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gesetzlich verboten. Rein rechtlich gesehen wäre daher die Adoption durch homosexuelle Personen möglich. Die Stiefkindadoption durch den angepacsten Partner/die angepacste Partnerin ist nicht möglich.

 

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung steht nur  heterosexuellen Paaren offen, die seit mindestens zwei Jahren verheiratet sind.

 

Seit der Regierung Jospin (1997-2002) sind homophobe Äusserungen duch die audiovisuellen Medien durch das CSA (Comité supérieur de l'audiovisuel) sanktioniert, und seit Januar 2005 werden homophobe Äusserungen und Handlungen wie rassistische und sexistische Vergehen bestraft.

 

 



 
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