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Mach deine Pensionskasse
fit für gleichgeschlechtliche Paare.
Konkubinatspaare sind im revidierten Pensionskassenrecht (in Kraft seit 1.1.2005) besser gestellt als bisher. Die Pensionskassen müssen zwar nicht, können aber Leistungen auch an Partner vorsehen, die weder verheiratet noch eingetragen waren.
Hier kannst du folgende Dokumente
herunterladen:
Infoblatt neue Pensionskassenregelung für Konkubinatspaare (73.64 KB)
Musterbrief an die Pensionkasse Ameldung Partner (29 KB)
Musterbrief an die Pensionskasse Anpassung Reglement (21 KB)
Bei Fragen wende dich an das
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