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Beratung für Schwule und Lesben mit ausländischen Partnern |
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Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes erhalten registrierte ausländische PartnerInnen von schwulen Männern oder lesbischen Frauen einfacher eine Aufenthaltsbewilligung.
Informationen über das Vorgehen finden sich auf unserem Leitfaden zum Partnerschaftsgesetz.
Aber Achtung: Der Schweizer Föderalismus hat auch bezüglich den registrierten Partnerschaften seine Auswirkungen, die Kantone haben unterschiedliche Praktiken. Um zu erfahren, welche Papiere man braucht und welche Bewilligungen wo abgestempelt werden müssen, wendet man sich am besten an das Zivilstandsamt seiner Wohngemeinde.
Unterschiedlich gehandhabt werden auch die Anfragen von binationalen Paaren, die sich nicht registrieren wollen, etwa weil die Registrierung unweigerlich ein Coming-out am Arbeitsplatz zur Folge hätte. PINK CROSS hat die kantonalen Migrations-/Ausländerämtern im Sommer 2007 zu ihrer Praxis befragt. Bei Bedarf kann das Sekretariat angefragt werden (031 372 33 00,
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)
- Beim Auftauchen von ernsthaften Schwierigkeiten berät das PINK CROSS-Sekretariat gerne und vermittelt, falls ratsam, spezialisierte AnwältInnen. 031 372 33 00
- Unfaire, herabsetzende und diskriminierende Vorkommnisse bitte in jedem Fall ans PINK-CROSS-Sekretariat melden:
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