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1971: Im Gefolge der
68er-Bewegung entsteht eine neue Schwulenbewegung, welche die Befreiung der
Schwulen als Teil der sexuellen Befreiung und der Gesellschaftsreform versteht.
1971 werden als erste die Homosexuellen Arbeitsgruppen Zürich (HAZ) gegründet,
es folgen jene in Bern und Basel (Homosexuelle Arbeitsgruppen Bern, HAB,
Homosexuelle Arbeitsgruppen Basel, HABS). Offenes Auftreten, gezielte
Provokation und Gesellschaftskritik sind die Merkmale der
"HA-Gruppen". Daneben existiert die Schweizerische Organisation der
Homosexuellen (SOH) als konservativere Organisation.
1. Oktober 1992: Das
revidierte Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Es bringt gleiches Schutzalter für
homo- und heterosexuelle Handlungen (im Prinzip 16 Jahre). Gleichzeitig wird
das Verbot von gleichgeschlechtlicher Sexualität im Militär und jenes der
homosexuellen Prostitution abgeschafft.Damit sind letzte Spezialbestimmungen
für Lesben und Schwule vom Tisch. Es verbleibt das faktische Heiratsverbot für
gleichgeschlechtliche Paare
5. Juni 1993: PINK CROSS
wird als neue umfassende Dachorganisation der Schweizer Schwulen gegründet. Die
professionelle Geschäftsstelle nimmt im März 1994 ihren Betrieb auf.
9. Januar 1995: Die von
PINK CROSS massgeblich unterstützte Petition "Gleiche Rechte für
gleichgeschlechtliche Paare" wird mit ca. 85'000 Unterschriften an die
Eidgenössichen Räte übergeben.
1996: Mit Aktionen vor
Blutspendezentren in diversen Städten und Lobbying in Zusammenarbeit mit der
Aids-Hilfe Schweiz kann PINK CROSS verhindern, dass das Schweizerische Rote
Kreuz (SRK) in einer Verordnung festlegt, dass Schwule generell vom Blutspenden
ausgeschlossen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht die
sexuelle Orientierung, sondern das Risikoverhalten ausschlaggebend ist für eine
Ansteckung mit HIV. In der Praxis des SRK bleibt der Ausschluss der Schwulen
jedoch bestehen.
31. Mai 1997: Erste grosse
nationale Lesben- und Schwulenkundgebung. Auf dem Berner Bundesplatz
demonstrieren 6'000 Menschen dafür, dass die neue Bundesverfassung auch Lesben
und Schwule vor Diskriminierung schützt. Zwar schafft es der Begriff
"sexuelle Orientierung" nicht in den Diskriminierungsartikel, doch
mit dem Begriff der "Lebensform" sind die Schwulen und Lesben neu
durch die Verfassung vor Diskriminierung geschützt. Dazu beigetragen haben
neben der Kundgebung auch eine breitangelegte Postkartenaktion an die
ParlamentarierInnen (Januar/Februar 1998), ein ganzseitiges Inserat in sechs
grossen Schweizer Tageszeitungen mit 921 Unterzeichnenden (März 1998) sowie die
unermüdliche politische Überzeugungsarbeit durch PINK CROSS und die
Lesbenorganisation Schweiz LOS.
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