header
border_left border_right
Home arrow Recht
  • Français

  Alle Downloads hier

online_zahlen_anim2.gif
beitrittpicde.jpg

PINK CROSS unterstützen

PC :80-74157-7
Adresse: Pink Cross
3001 Bern

Suchen

Schwule im Schweizer Recht Drucken E-Mail

Nach dem Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts von 1992 gab es in der Schweiz keine Gesetze mehr, welche Lesben und Schwule ausdrücklich diskriminieren. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist auch die wichtigste Rechtslücke geschlossen. Mit dem Ausschluss eingetragener Paare von der Adoption und den Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung wurden gleichzeitig aber auch zwei neue ausdrückliche Diskriminierungen geschaffen.

 

Artikel 8 der Schweizerischen Bundesverfassung verbietet zwar die Diskriminierung aufgrund der Lebensform, womit der Gesetzgeber die sexuelle Orientierung meinte (aber nicht in die Verfassung zu schreiben wagte). Eine Umsetzung auf gesetzlicher Ebene gibt es jedoch nicht, womit ein wirksames Instrument gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder zur Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt.

 

Ein Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) auf gesetzlicher Ebene ist denn auch eines der Hauptziele von PINK CROSS

 

 
footer